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Lehrveranstaltungen

Nein, dies ist in der Regel nicht möglich. Wählbar sind für B. A. -Studierende nur die Veranstaltungen des jeweiligen B. A. -Faches. Im Vorlesungsverzeichnis erscheinen alle angebotenen Lehrveranstaltungen für das nächste Semester jeweils zu Beginn der vorlesungsfreien Zeit.

Dies ist in der Studien- und Prüfungsordnung des jeweiligen Faches geregelt, speziell im Studienverlaufsplan. Bei Fragen hierzu wenden Sie sich bitte an die jeweiligen Bachelorbeauftragten Ihres Faches.

Wenden Sie sich bitte an den Bachelorbeauftragten Ihres Faches. Für das Studieren von Affinen Modulen kann keine Überschneidungsfreiheit garantiert werden.

Sie bekommen eine Anmeldebescheinigung, eine Prüfungsbescheinigung und eine Modulbescheinigung zum Ausdrucken im Campus Management bereitgestellt. Offiziell bestätigte Bescheinigungen können Sie nur über das Prüfungsbüro des Fachbereichs erhalten.

Die Fehlzeiten sind in der 3. Änderungsordnung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) §13 Abs. 4 geregelt. Für Vorlesungen gibt es in der Regel keine Pflicht, nur eine Teilnahmeempfehlung, außer es ist in den jeweiligen Studienordnungen Ihres Faches so geregelt. Ist die Fehlzeit in der Fach-Studien- und Prüfungsordnung nicht gesondert geregelt oder fällt die Lehrkraft eine eigene Entscheidung diesbezüglich, so gilt, dass Sie nicht mehr als 15% der vorgesehenen Präsenzstudienzeit fehlen dürfen.

Gegebenenfalls können mit der Lehrkraft Ersatzstudienleistungen vereinbart werden, siehe auch 3. Änderungsordnung der Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten  (SfAP) §13 Abs. 4a. Wenn die Pflichtteilnahme nicht erbracht wird, kann ansonsten das Modul nicht erfolgreich abgeschlossen werden.

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