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Ordnungswechsel
Für Studiengänge, für die eine neue Studienordnung/ Prüfungsordnung erlassen wurde, finden Sie hier Unterlagen und Hinweise zum empfohlenen Wechsel. Über die Vorteile eines Wechsels in Ihrem jeweiligen Fach beraten Sie gern Ihre Studiengangsbauftragten.
Für den Wechsel ist zum einen ein Antrag auf Fortsetzung des Studiums nach der neuen Ordnung zu stellen und zum anderen eine Anrechnung der bisher erbrachten Studienleistungen einzureichen. Den entsprechenden Anrechnungsbescheid finden Sie unten auf dieser Seite. Hinsichtlich des Anrechnungsbescheides wenden Sie sich bitte an Ihre/Ihren Studiengangsbeauftragte/n und lassen einen fachbezogenen Anrechnungsbescheid für die Anrechung schon erbrachter Leistungen mit Hilfe des oben verlinkten Formulars erstellen. Denken Sie daran, zu der Beratung die Nachweise bereits erworbener Studienleistungen mitzubringen.
Haben Sie die Formulare vollständig ausgefüllt, reichen Sie sie bitte im Prüfungsbüro ein (per Post oder im Briefkasten vor dem Prüfungsbüro). Angaben zur Amtsblattnummer und sonstigen wesentlichen Daten der Ordnung finden Sie in den entsprechenden Studien- und Prüfungsordnungen.
Falls Sie unter den Anrechnungsbescheiden keinen für Sie passenden finden und Ihnen auf Nachfrage im Prüfungsbüro keine spezielle Vorlage geliefert wurde, füllen Sie bitte dieses allgemeine Formular aus.
Anrechnungsbescheide
Wintersemester 2007/2008
Wintersemester 2009/2010
Wintersemester 2010/2011
Wintersemester 2011/2012
Sommersemester 2012
Wintersemester 2012/2013




