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Band 45: Auswärtiges Amt und 2+4-Prozess (2015)

Prof. Dr. Eun-Jeung Lee

Titel
Band 45: Auswärtiges Amt und 2+4-Prozess
Verfasser
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee
Mitwirkende
Arne Bartzsch / Alexander Pfennig, Jean Yhee, Daniel Schumacher, Dung Vu Tien, Hanan El-Asmer, Katharina Müller, Hoon Jung
Art
Text

Das Auswärtige Amt (AA)

und die äußeren Aspekte der Einheit

 

Arne Bartzsch

in Zusammenarbeit mit Alexander Pfennig, Jean Yhee, Daniel Schumacher,

Dung Vu Tien, Hanan El-Asmer und Katharina Müller

 

 

 

 

Der Fall der Berliner Mauer am 9. November 1989 gilt als Ikone für die Wiedervereinigung beider deutscher Staaten und für den Fall des Eisernen Vorhangs in Europa. Betrachtet man allerdings den Hintergrund genauer, muss man feststellen, dass jenes Ereignis – obschon von markanter Symbolkraft – tatsächlich „nur“ eine Station innerhalb eines langen Prozesses war. Die Aussage, man habe sich bis dahin die Verwirklichung der deutschen Wiedervereinigung überhaupt nicht vorstellen können und sei durch die Maueröffnung und die sich eröffnenden Möglichkeiten überrascht gewesen, mag für einen großen Teil der Menschen in Deutschland und anderswo Gültigkeit haben. Für jemanden jedoch, der die Entwicklungen in den vorher-gehenden Jahren – und besonders Monaten – aufmerksam verfolgt hatte, kann diese Über-raschung nicht absolut gewesen sein.

Im Auswärtigen Amt jedenfalls stand die Entwicklung der internationalen politischen Lage, und insbesondere die in Mittel- und Osteuropa, unter ständiger Observation. Seine Mitarbeiter und Diplomaten waren informiert durch vielfältige Kanäle und Kontakte. Spezifische Analysen wurden erarbeitet in seinen Abteilungen und Referaten. Ein Einblick in das Archiv des Auswär-tigen Amtes macht deutlich, dass man hier im November 1989 durchaus über die Plötzlichkeit der Maueröffnung überrascht sein mochte, jedoch kaum über die Situation der rapide wachsenden Möglichkeit einer deutschen Wiedervereinigung. Dieses Thema war spätestens Anfang 1989 deutlicher und konkreter diskutiert worden als jemals in den vier Jahrzehnten zuvor, die das Auswärtige Amt 1991 in einem Rückblick skizziert:[1]

Das Thema deutsche Teilung und Wiedervereinigung beginnt in dieser Skizze mit dem Ende des Zweiten Weltkriegs 1945 und dem Potsdamer Abkommen zwischen den alliierten Sieger-mächten. Die Skizze zeigt die Etablierung der Teilung durch die Gründung der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik 1949, durch die Einpflichtungen beider Länder in unterschiedliche Verteidigungspakte 1955, und durch den Bau der Berliner Mauer 1961. Der Moskauer Vertrag von 1970, der Grundlagenvertrag zwischen BRD und DDR von 1972 und vor allem die Einleitung des KSZE-Prozesses 1973 kennzeichnen Schritte der Annäherung und Normalisierung der Ost-West-Beziehungen. 1984 leitet die Konferenz über Vertrauensbildende Maßnahmen und Abrüstung in Europa (KVAE) eine Phase verstärkter Bemühungen zur Abrüstung der beiden militärischen Blöcke ein. Gorbatschow kündigt 1985 bzw. 1987 „Glasnost“ (transparente Staatsführung) und „Perestroika“ (Umgestaltung des sozia-listischen Systems der Sowjetunion) an und gibt damit grünes Licht für erweiterte Reformen in den anderen Ländern des Ostblocks. 1989 bekommt der Eiserne Vorhang Löcher, der Stachel-draht der ungarisch-österreichischen Grenze wird im Mai durchtrennt.

Der Fall der Berliner Mauer im November 1989 schließlich war sozusagen der „point of no return“ des deutschen Wiedervereinigungsprozesses. Hier fixierte sich das „Momentum der Geschichte“, welches im Wechselverhältnis von inneren und äußeren Faktoren entstanden war, und öffnete das „Gelegenheitsfenster“, in dem die deutsche Einheit realisiert wurde.[2] Dieses „Gelegenheitsfenster" stellt eine nach hinten relativ klar abgegrenzte Phase dar, die mit Abschluss des Einigungsvertrages am 31.8.1990 und des 2+4-Vertrages am 12.9.1990 (bzw. mit deren Inkrafttreten) eine deutliche Zäsur hat. Wann dagegen dieses Fenster angefangen hat sich zu öffnen, ist nicht ganz so klar zu bestimmen. Denn hier laufen einige Entwicklungs-stränge mit längeren Wurzeln zusammen; sie werden in oben genannter Rückblickskizze erwähnt: Alliierten-Rechte bzw. Potsdamer Abkommen, Bündniseinbindungen, Normali-sierung, Grundlagen- und Ostverträge, KSZE-Prozess, vertrauensbildende Maßnahmen und Abrüstung, Glasnost und Perestroika, Reformen in den sozialistischen Ländern, usw.

Alle diese Themen finden implizit oder explizit Eingang in die Verhandlungen zur Herstellung der deutschen Einheit. Als im Februar 1990 die 2+4-Verhandlungen zu den äußeren Aspekten – zur Lösung der „Deutschen Frage“ – vereinbart wurden, schränkte man die Auswahl der expliziten Themen für diesen Rahmen stark ein, aus pragmatischen bzw. taktischen Gründen. Eine Betrachtung des 2+4-Prozesses ist daher nur sinnvoll, wenn dessen formale Verhand-lungen durch den weiteren Hintergrund ergänzt werden. Die in diesem Band aufgenommenen Dokumente des Auswärtigen Amtes konzentrieren sich dementsprechend auf den Rahmen der 2+4-Verhandlungen, gehen allerdings thematisch und zeitlich auch über diesen hinaus. Sie dokumentieren diesbezügliche Aktivitäten des Auswärtigen Amtes im Zeitraum von April 1989 bis Ende 1990. Die Dokumente entstammen allesamt der „Aktenfreigabe aus Anlass des 20. Jahrestages von Mauerfall und Wiedervereinigung“ des Politischen Archivs des Auswärtigen Amtes; sie bilden einen entsprechenden Ausschnitt ab und betreffen hauptsächlich die Länder des 2+4-Vertrages sowie Polen.[3]

Bei der Durchsicht der Akten zeigte sich, dass eine enge Auswahl von exemplarischen Doku-menten (wie sie normalerweise für unsere Themen-Bände erfolgt) weniger geeignet sein würde, um den Charakter des äußeren Einigungsprozesses zu verdeutlichen. Es sind nämlich nicht nur die spezifischen Themenpunkte von Interesse, die in den Dokumenten zur Sprache kommen, sondern vielmehr auch der graduelle Prozess der Verhandlungen und der Annäherung von Standpunkten. Dabei ist nicht nur das tatsächlich Ausgesprochene relevant. Gerade in der Sprache der Diplomatie muss das Gesagte oft zwischen den Zeilen gesucht werden. So „umrunden“ etwa Bundesaußenminister Genscher und sein sowjetischer Kollege Außen-minister Schewardnadse bei einem Gespräch Anfang Februar 1990 – also bereits kurz vor der öffentlichen Ankündigung der 2+4-Verhandlungen – in auffälliger Weise das eigentliche Thema („deutsche Wiedervereinigung“), ohne dieses explizit anzusprechen. Diese Tatsache wird allerdings erst durch Informationen aus weiteren Dokumenten deutlich, die erläutern, dass die sowjetische Führung derzeit innenpolitisch "druckempfindlicher" sei und mit besonderen "Sprachregelungen" reagiere. (Dokumente Nr. 77 und 89) Der diplomatische Verhandlungs-prozess macht sich in manchmal kleinlich erscheinender Auseinandersetzung um einzelne Sätze oder Worte fest. Besonders betrifft dies die Fixierung von Formulierungen des 2+4-Vertrages, wie die Protokolle der Beamtentreffen zeigen. (z.B. Dokument Nr. 166) Die Entwicklung der jeweiligen „Sprachregelungen“ – und entsprechender Positionsverschie-bungen – geschieht zumeist unauffällig. Nur selten wird sie ausdrücklich benannt, wie in dieser Einschätzung durch das Auswärtige Amt: „Seit Beginn der deutsch-deutschen Annäherung sind in [der sowjetischen] Diktion Anzeichen einer Verhärtung festzustellen ("Unantastbarkeit" statt "Unverletzlichkeit").“ (Dokument Nr. 108) Wiederholungen und Ähnlichkeiten von Themen-punkten und Verhandlungspositionen mögen so ggf. erst bei genauerer Betrachtung und Vergleich der Dokumente ihre unterschiedlichen Nuancen und Schwerpunktsetzungen offen-baren. Bezeichnend hierzu sei eine Anmerkung des Botschafters der Bundesrepublik in Paris Pfeffer zu seiner Niederschrift der Gespräche von Bundesaußenminister Genscher mit dem französischen Präsidenten Mitterrand: „Wegen der Bedeutung des Gesprächs habe ich keine inhaltlichen Zusammenziehungen vorgenommen, weil durch die Wiedergabe der insistierenden Wiederholungen die Hauptargumente besonders deutlich hervortreten.“ (Dokument Nr. 37) Aus diesen Gründen – und um der Komplexität und Wichtigkeit der äußeren Aspekte bei der Herstellung der deutschen Einheit gerecht zu werden – wurden in diesen Band außergewöhnlich viele Dokumente aufgenommen.

Weitere Dokumente im Zusammenhang mit dem 2+4-Vertrag bzw. den äußeren Aspekten der deutschen Einheit finden sich insbesondere in Band 43 „Völkerrechtliche Regelungen zur deutschen Frage – 1945 bis 1990“, in Band 44 „AA und MfAA – Außenpolitische Kooperation und Reorganisation“, außerdem in Band 31 „Bundeskanzleramt“ und in Band 21 „EU und deutsche Wiedervereinigung“. Der Bereich „DDR-Flüchtlingsbewegung“, bei der das Auswär-tige Amt eine federführende Rolle innehatte, wird in einem gesonderten Band dokumentiert werden.

 

Endphase des Kalten Krieges – Reformdruck und Abrüstung

 

„Die Außenminister der Bundesrepublik Deutschland, der Deutschen Demokratischen Republik, Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion und der Verei-nigten Staaten führten Gespräche in Ottawa. Sie vereinbarten, daß sich die Außen-minister der Bundesrepublik Deutschland und der Deutschen Demokratischen Republik mit den Außenministern Frankreichs, des Vereinigten Königreichs, der Sowjetunion und der Vereinigten Staaten treffen werden, um die äußeren Aspekte der Herstellung der deutschen Einheit, einschließlich der Fragen der Sicherheit der Nachbarstaaten zu besprechen. Vorbereitende Gespräche auf Beamtenebene werden in Kürze aufge-nommen.“ (Dokument Nr. 78)

Am 13.2.1990 wurde in Ottawa/Kanada die Aufnahme der so genannten „2+4-Gespräche“ proklamiert. Diese Übereinkunft zwischen den beiden deutschen Staaten und den vier Siegermächten gemäß Potsdamer Abkommen von 1945 bedeutete eine wesentliche Stufe nicht nur für die „Herstellung der deutschen Einheit“ sondern auch für die Wegbereitung einer neuen Ordnung in Europa. Allein die Tatsache, dass diese Regelung lediglich drei Monate nach der Öffnung der Berliner Mauer vereinbart wurde, dürfte deutlich machen, wie weit die Ent-wicklung zur Überwindung der deutschen und der europäischen Teilung zu diesem Zeitpunkt schon gegangen war. Der Einschub „einschließlich der Fragen der Sicherheit der Nachbar-staaten“ gibt Hinweis auf einen wichtigen Ursprung dieser Entwicklung: die Abrüstungsver-handlungen zwischen Ost und West.

Auf der Konferenz über Sicherheit und Zusammenarbeit in Europa (KSZE) 1972/73, die in Folge der Entspannungspolitik zustande gekommen war, hatte man weitere Verhandlungen zur Frage der gegenseitigen Abrüstung vereinbart. Ein Anlauf hierzu wurde 1984-86 im Rahmen der Konferenz über Vertrauensbildung und Abrüstung in Europa (KVAE) unternommen. Im März 1989 in Wien wurde diese KSZE-Initiative in Form der Verhandlungen über Konven-tionelle Streitkräfte in Europa (VKSE) und der Verhandlungen über Sicherheits- und Vertrauensbildende Maßnahmen in Europa (VSBM) weitergeführt. In den 1980er Jahren wurden außerdem diverse weitere Abrüstungsverhandlungen geführt, wie etwa die 1981 erneut intensivierten Verhandlungen zum Vertrag über atomare Mittelstreckensysteme (INF-Vertrag), ab 1982 die Strategic Arms Reduction Talks (START) über atomare Langstreckenwaffen, sowie Verhandlungen über atomare Kurzstreckenwaffen, über Chemiewaffen, um nur einige zu nennen. Dass die Verhandlungen zum Open-Skies-Vertrag (bzgl. Überflugrechte) zwischen der NATO und dem Warschauer Pakt im Februar 1990 in Ottawa schließlich den Rahmen darstellten, in dem die Etablierung der 2+4-Gespräche besiegelt und verkündet wurde, ist sehr bezeichnend.

Eine Hauptmotivation zur Konkretisierung dieser Abrüstungsbemühungen waren die Kosten, die das „Wettrüsten“ zwischen Ost und West verursachte. Dies galt in besonderem Maße für die UdSSR. Als dort 1985 Michail Gorbatschow zum Generalsekretär des Zentralkomitees der KPdSU (d.h. de facto zum Regierungschef) gewählt wurde, war die Reformierung der sowje-tischen Wirtschaftsstruktur das wohl wichtigste Thema. Um die immensen Mittel der Rüstungs-ausgaben zu reduzieren und für die Durchsetzung dieser Reformen einsetzen zu können, musste Gorbatschow das Wettrüsten abzubremsen. Er forcierte somit das sowjetische Engagement bei o.g. Rüstungskontrollverhandlungen. In diesem Zusammenhang fand am 11. und 12. Oktober 1986 in Reykjavik in Island ein Gipfeltreffen zwischen Gorbatschow und dem damaligen US-Präsidenten Ronald Reagan statt. Hier stand insbesondere die Strategic Defense Initiative (SDI) der USA zur Debatte, innerhalb der man einen weltraumgestützten Raketen­abwehrschirm etablieren wollte; die Verhandlungen wurden allerdings ohne Übereinkunft abgebrochen. Durch die SDI wurde das Wettrüsten auf eine Stufe gehoben, auf welche die UdSSR nicht mehr mitsteigen wollte – bzw. konnte. Der technische und wirtschaftliche Rückstand war allzu offensichtlich geworden.

Erfolge bei Abrüstung und Wirtschaftsreformen wurden zu Fragen des Überlebens für die Sowjetunion. Gorbatschow hatte erkannt, dass ein Aufbau der sowjetischen Wirtschaft mit den gewohnten politischen Strukturen nicht zu lösen war. Man benötigte dringend neue Initiativen und Investitionen. Doch um die bestehenden drastischen Probleme überhaupt zur Sprache bringen zu können – gewöhnlich wurden sie durch den sozialistischen Parteiapparat ignoriert oder verschwiegen – war demokratische Offenheit notwendig. Dies formulierte Gorbatschow auf dem Parteitag der KPdSU im Februar 1986:

„Ohne Glasnost gibt es keine Demokratie, und es kann sie auch nicht geben … Es kommt darauf an Glasnost zu einem störungsfrei funktionierenden System werden zu lassen. Man braucht Glasnost im Zentrum, aber eben so sehr, ja vielleicht sogar noch mehr an der Basis, dort, wo der Mensch lebt und arbeitet.“[4]

Glasnost, d.h. Transparenz bei Analyse und Entscheidung, bedurfte wiederum einer umfas-senden gesellschaftlichen, wirtschaftlichen und politischen Umgestaltung, der Perestroika. Dies bedeutete Lockerungen in der Politik der Zentralverwaltungswirtschaft. Betrieben wurde ab 1987 eingeräumt, selbstständig Entscheidungen zu treffen. Dies war ein bedeutender Einschnitt in die Struktur des sowjetischen Sozialismus, bei dem erste Elemente der Marktwirt-schaft eingeführt wurden. Allerdings brauchte dieser Wandel sowohl die Reformbereitschaft der politisch Verantwortlichen als auch die Umsetzung durch entsprechend ausgebildete Akteure. Hinzu kam der Bedarf an Investitionskapital für die Modernisierung der Produktions-anlagen und der Infrastruktur. Mangelnde Devisen und eine immer schwieriger werdende Versorgungslage im Land erzeugten zudem eine immer größere Unzufriedenheit in der Bevölk-erung. Die Führung der Sowjetunion stand folglich unter vielfachem Reform- und Leistungs-druck.

Dem Westen war die prekäre Situation, in der sich die UdSSR befand, selbstverständlich bekannt. Das Wettrüsten, dem die Reagan-Regierung mit der SDI noch einmal einen eskalie-renden Schub gegeben hatte, war ein Instrument im Kalten Krieg, das nicht nur militärisch ausgerichtet war, sondern vor allem auch wirtschaftlich. Während die Innovationskraft der Sowjetunion und der sozialistischen Länder stark auf die konventionelle Waffenproduktion bezogen war, hatte die Technologieentwicklung in den USA und den anderen westlichen Industrieländern vor allem durch die „digitale Revolution“ neue Dimensionen erreicht. Die Informationstechnologie besaß in der Marktwirtschaft des Westens einen Nährboden, der ihr im Osten fast gänzlich fehlte. Die forcierte freie Marktwirtschaft und Technologiepolitik der USA aber auch der britischen Regierung unter Margaret Thatcher vergrößerten noch einmal diese Kluft. Mit der hoch technologisierten SDI schließlich wurde diese Überlegenheit eindrucksvoll demonstriert. Und im Osten erkannten einige, dass dieser Vorsprung kaum mehr aufzuholen wäre – jedenfalls nicht mit dem bestehenden sozialistischen System.[5]

Bei dem Gipfeltreffen in Reykjavik im Oktober 1986 waren Gorbatschows Versuche, die SDI in die Abrüstungsabkommen zu integrieren, von Reagan abgewiesen worden. Der US-Präsident war nicht bereit, diese „Trumpfkarte“ aus der Hand zu geben. Am 12. Juni 1987 forderte er schließlich – augenscheinlich im Bewusstsein der Situation und der Kräfteverhältnisse – vor der Berliner Mauer am Brandenburger Tor: “Mr. Gorbachev, tear down this wall!”

 

Die „Deutsche Frage“ und das „Gemeinsame Haus Europa“

 

Durch die Betrachtung des internationalen Hintergrundes wird die nationale Perspektive auf die Revolution in der DDR von 1989, den Mauerfall und die deutsche Wiedervereinigung stark relativiert – jedoch keinesfalls geschmälert. Reagans Rede, und vor allem die Wahl des Ortes, waren von vielfacher Bedeutung. Die Mauer, zu deren Einreißen er Gorbatschow aufgefordert hatte, symbolisierte natürlich die „Deutsche Frage“, die gelöst werden sollte. Und dass jene Deutsche Frage wiederum die Fixierung der Ordnung in Europa nach dem Zweiten Weltkrieg repräsentierte – und damit die Basis des Kalten Krieges – war allseits bewusst. Die Deutsche Frage war der neuralgische Punkt; hier setzte Reagan an, um diese Ordnung zu verändern. Dass eine Wiedervereinigung Deutschlands als Katalysator für eine Veränderung im gesamten Ost-West-Verhältnis wirken würde, wird ihm bei seiner Rede in Berlin im Juni 1987 wahrscheinlich bereits klar gewesen sein. Was schließlich o.g. Entscheidung in Ottawa im Februar 1990 zur Aufnahme der 2+4-Verhandlungen anbelangt, so dürften in diesem Zusammenhang jedenfalls keine Zweifel mehr bestanden haben.

Das Besondere an der Deutschen Frage war ihre multiple Bedeutsamkeit, aber auch ihre Konkretheit. Hier gab es zwei getrennte Teile eines Landes, durch welches die elementare Trennlinie Europas und der politischen Systeme verlief, und deren Vereinigung eine handfeste Vision bot. Dies hob Deutschland hervor. Die anderen Länder des Ostblocks hatten dieses Merkmal der Trennung nicht. Hier gab es keinen direkten Spiegel der Verhältnisse, keinen weiteren Teil, auf den sich ein „Wir sind ein Volk!“ hätte beziehen können. Andernorts, vor allem in der Sowjetunion, traten sogar umgekehrte Tendenzen in Form von Separations­bewegungen hervor. Man mag sich fragen, wie die Revolution in der DDR gediehen wäre, hätte es das direkte Gegenüber in Form der Bundesrepublik nicht gegeben. Hätte jenes „atem­beraubende Tempo“ der politischen Reformen, wie es der britische Außenminister Major im September 1989 für Mittel- und Osteuropa erkannte, in der DDR in gleicher Konsequenz zur Absetzung des „Reformbremsers“ Honecker geführt, wie es im Oktober 1989 tatsächlich geschah? (vgl. Dokumente Nr. 16 und 7) Die Deutsche Frage wirkte in der DDR jedenfalls als unmittelbarer Katalysator für die friedliche Revolution – und umgekehrt. In Bezug auf die anderen Länder des Ostblocks war eine derartige direkte Funktion nicht gegeben. Für sie war diese Frage weniger bedeutungsvoll im Sinne einer nationalen Identifikation durch Einheit, und weniger problematisch im Sinne einer zu klärenden staatlichen Souveränität.

Die Deutsche Frage besaß allerdings für alle Staaten des Ostblocks eine Relevanz insofern, als sie die Basis der europäischen Ordnung nach dem Zweiten Weltkrieg in Frage stellte. Das Potsdamer Abkommen hatte die Sowjetunion als „Garanten des Friedens, der sozialen Gerech-tigkeit und des gesellschaftlichen Fortschritts“ in Mittel- und Osteuropa legitimiert – und damit verbunden deren sozialistisches System und die Führungsrolle der Kommunistischen Partei. Dagegen mehrten sich Anfang der 1980er Jahre jedoch (erneut) die Widerstände.[6] Im den Ländern des Ostblocks wuchs das Bedürfnis, die Beschränkungen zu überwinden, denen man durch das sozialistische System bzw. durch die Dominanz der Sowjetunion unterworfen war. Die Reformer beriefen sich auf das freie Wahlrecht und auf das Selbstbestimmungsrecht der Völker. Und die Sowjetunion, an deren Spitze ab 1985 Gorbatschow stand, schien nicht mehr bereit zu sein, diese Reformstimmen wie in den Jahrzehnten zuvor resolut zu unterdrücken. Im Gegenteil wurden Gorbatschows Reformansätze von Glasnost und Perestroika zur Grundlage und Argumentationsvorlage – die allerdings nicht von allen Ostblock-Regierungen gleicher-maßen verwendet wurde. Vor allem in Polen, Ungarn und der ČSSR griffen die Reformbewe-gungen diese Veränderungen auf. Die DDR hingegen kann nicht unbedingt als Vorreiter bezeichnet werden, doch wurden auch hier das System und die sowjetische Position in Europa zunehmend kontrovers gesehen.[7] (Dokumente Nr. 35, 60, 61)

Selbstbestimmungsrecht der Völker und Menschenrechte, wie sie durch die KSZE-Akte von Helsinki proklamiert wurden, versprachen die Möglichkeit eines freiheitlichen Europas. Der KSZE-Prozess wurde daher zu einer Klammer der Reformbestrebungen in den mittel- und osteuropäischen Ländern. Innenpolitisch unterstützte sie die Argumentation nach politischer Liberalität, und außenpolitisch hoffte man, hier eine neutrale Ebene für egalitäre Begegnung mit den westlichen Ländern finden zu können. Das "gemeinsame europäische Haus" wurde zum Schlagwort für diese Bewegung. Gorbatschow hatte den Begriff im April 1987 etabliert. Allerdings zeigte sich bald, dass hierunter Unterschiedliches verstanden wurde. Während er für die Reformländer des Ostens u.a. eine Vision darstellte, um durch die Einbindung in ein neues europäisches System der Dominanz der Sowjetunion zu entkommen, hoffte man in der Sowjet-union, bei der Gestaltung an diesem neuen System entscheidend mitwirken und somit einen gewissen Einfluss in Europa sichern zu können. (z.B. Dokumente Nr. 15, 19, 41, 66, 128) Darüber hinaus wollte die Sowjetunion der Gefahr entgegenwirken, von der europäischen Entwicklung abgehängt und isoliert zu werden. (z.B. Dokumente Nr. 110, 122, 150 und 160) Dies galt besonders in Hinblick auf die wirtschaftliche Entwicklung. Während Reformländer wie Polen, Ungarn und die ČSSR darum warben bzw. umworben wurden, in die Europäische Gemeinschaft einzutreten, wo ihnen Zugang zu wichtigen neuen Märkten möglich sein würde, schien dies nie eine wirkliche Option für die Sowjetunion zu werden (Dokumente Nr. 16, 122, 129).

Die neue europäische Sicherheitsstruktur

 

Der Sowjetunion drohte bei einer Integration Mittel- und Osteuropas in das „gemeinsame Haus Europa“ also ein erheblicher Verlust an Kontrolle und Einfluss. Beides hatte man in den vier Jahrzehnten zuvor vor allem auch militärisch gesichert. Die Warschauer Vertragsorganisation (WVO) bzw. der Warschauer Pakt (WP) war zwar 1955 offiziell gegen den Westen und seine militärische Allianz, die NATO gerichtet. Spätestens bei der Niederschlagung des „Prager Frühlings“ 1968 durch WP-Truppen war jedoch offensichtlich geworden, dass der WP auch der inneren militärischen Kontrolle des Ostblocks diente, die im Endeffekt durch die Sowjetunion bzw. die kooperierenden kommunistischen Regierungsparteien ausgeübt wurde. Diese Rolle wurde nun zunehmend in Frage gestellt. Auf der WP-Tagung am 08.07.1989 wurde noch ohne große interne Divergenzen zunächst Gorbatschows Politik des „gemeinsamen Hauses Europa“ als offizielles Ziel des WP deklariert. (Dokument Nr. 9) Auf der WP-Tagung am 27.10.1989 forderte man dann neue Strukturen für den WP. Die Themen "Selbstbestimmung der Völker", "schrittweise Überwindung der Spaltung Europas" und "Beseitigung der Überreste des Kalten Krieges" wurden hervorgehoben, während Hinweise auf die Verteidigung gegenüber der NATO und auf die Aufrechterhaltung der "Nachkriegsrealitäten" in den Hintergrund traten. (Dokument Nr. 27) Am 17.03.1990 waren auf der WP-Tagung bereits „erhebliche Differenzen“ zu fast allen kritischen Punkten zutage getreten; insbesondere bezüglich der WP-Position zum deutschen Vereinigungsprozess. (Dokument Nr. 95) Besonders Polen, Ungarn und die ČSSR tendierten schließlich zu einem Austritt und forderten den Abzug der sowjetischen Truppen aus ihren Ländern, was nach der Auflösung des WP im Juli 1991 geschah.

Während abzusehen war, dass der WP den Zusammenhalt seiner Mitgliedstaaten nicht dauerhaft würde sichern können, stellte man sich zunehmend die Frage nach einer alternativen Sicherheitsstruktur für Europa. Die Sowjetunion vor allem, aber auch andere Staaten des Ostens sahen einer möglichen Osterweiterung der NATO, wie sie vor allem als Option für das Gebiet der DDR im Zuge der deutschen Vereinigung diskutiert wurde, mit Sorge oder Skepsis entgegen. Denn dies implizierte einen erweiterten militärischen Einfluss Nordamerikas auf Europa. Aber es gab auch Stimmen, besonders in Polen, Ungarn und der ČSSR, die sich durch eine etwaige NATO-Mitgliedschaft Schutz vor der Sowjetunion erhofften. Als Alternative wurde von vielen der Aufbau einer neuen europäischen Sicherheitsstruktur favorisiert, welche durch die KSZE institutionalisiert wurden werden sollte. Dieser Weg schien der Sowjetunion geeignet, um Einfluss wahren und eigene Vorstellungen geltend machen zu können. Vor allem sah man hier die eigenen Sicherheitsbedürfnisse berücksichtigt. Die Bedrohung durch den Westen hatte durchaus weiterhin große Relevanz. Auch wenn die Gefahr durch den „Klassen-feind“ oft zur innen- und außenpolitischen Legitimation verwendet worden war, bestand das Grundgefühl des Kalten Krieges in großen Teilen der sowjetischen und osteuropäischen Bevölkerung weiter. In den Verhandlungen betonte die sowjetische Seite immer wieder die "großen psychologischen Schwierigkeiten", die man in der SU zu überwinden habe. (Doku-mente Nr. 110, 138) Bei den 2+4-Gesprächen wurde also durch die sowjetische Seite die Forderung nach einer Etablierung entsprechender KSZE - Sicherheitsstrukturen und

-Institutionen bekräftigt. Gefordert wurde unter anderem ein Konfliktverhütungszentrum (in den Dokumenten oft „Konfliktzentrum“ genannt). Dieses solle „Kontroll-, Inspektions- und Beobachterfunktionen hinsichtlich der gesamten militärischen Tätigkeit auf deutschem Gebiet“ erfüllen, sei aber nicht nur für Aktivitäten in Deutschland notwendig (das weiterhin als latente Gefahrenquelle betrachtet wurde), sondern für ganz Europa, z.B. zur Schlichtung interner Konflikte. Außerdem sehe die Sowjetunion hierin eine gewisse Kompensation für die (mehr und mehr wahrscheinliche) Auflösung des Warschauer Pakts und des Verlustes von Mittel- und Osteuropa, vor allem auch der DDR. (Dokumente Nr. 128, 133 und 191)

Die NATO-Staaten, besonders die USA, betonten dagegen, die KSZE dürfe im Bereich der Sicherheit die NATO nicht ersetzen (Dokument Nr. 112). Bemerkenswerterweise schien jedoch die Bundesregierung den Ideen über neue europäische Strukturen vom Prinzip her nicht gänzlich abgeneigt gewesen zu sein. In einer Vorlage des Auswärtigen Amtes vom 17.04.1990 beispielsweise schlägt man eine „übergreifende Struktur gesamteuropäischer Sicherheit“ vor. Eine Gegenleistung an die Sowjetunion für die „freiwillige“ Aufgabe ihrer verbrieften Rechte (d.h. für ihre Einwilligung als Siegermacht des Zweiten Weltkrieges zur Deutschen Verei-nigung in den 2+4-Verhandlungen) und ihrer Präsenz in der DDR ließe sich von Deutschland ohne „Singularisierung“ (d.h. Bündnisneutralität) nur über eine Einordnung in eine neue Sicher-heitsstruktur erbringen. Die NATO würde dabei zwar Garant der Sicherheit für Deutschland bleiben (d.h. Deutschland auch weiter NATO-Mitglied), gleichwohl sei eine „Überwölbung durch eine neue Struktur“ möglich. (Dokument Nr. 115, siehe auch Dokumente Nr. 94, 139 u.a.) Der Sicherheitsberater der US-Regierung Scowcroft bestätigte Genscher am 25.05.1990 schließlich, die US-Regierung habe sich diesbezüglich „schrecklich geirrt“. Man könne sich nunmehr mit einer KSZE-Institutionalisierung und mit einem Konfliktzentrum anfreunden, allerdings ohne militärische Funktionen (Dokument Nr. 147) Möglicherweise hatte man erkannt, wie wichtig dieser Punkt bei den 2+4-Verhandlungen sein könnte. Außerdem wurden wahrscheinlich Modifikationen bei der Realisierung des sowjetischen Vorschlags in Erwägung gezogen.

Ein zentrales Thema bzgl. der neuen europäischen Sicherheitsstruktur war die oben angespro-chene Frage der Bündnis-Mitgliedschaft eines vereinigten Deutschlands. Es war ein Haupt-punkt auf der Themenliste der 2+4-Gespräche. Eine Ausdehnung der NATO – d.h. eine Verschiebung des amerikanischen Einflusses – auf das Gebiet der DDR, das in die Bundes-republik integriert werden sollte, wollte die Sowjetunion unbedingt vermeiden. Dieser Haupt-punkt sei, so SU-Außenminister Schewardnadse, für die Sowjetunion am problema­tischsten. Auch Gorbatschow nehme klar dagegen Stellung. (Dokument Nr. 127, 144) Man nennt mehrere Möglichkeiten für das zukünftige Gesamtdeutschland: Ausscheiden aus beiden Bündnissen; Neutralität; Sicherheitsarrangements; Auflösung der Blöcke. (Dokument Nr. 146) Ein Ausscheiden aus der NATO oder Bündnisneutralität war für die USA wie auch die übrigen NATO-Mitgliedstaten auf keinen Fall akzeptabel. Dem schlossen sich bemerkenswerterweise einige Regierungen im Osten an. Grund war, dass man Deutschland militärisch in einen multilateralen Rahmen eingebunden sehen wollte, damit dessen Aktivitäten auch auf längere Sicht kontrollierbar blieben. Das gleiche Argument brachte etwa auch die britische Regierung vor. Die NATO-Länder, die bei einer Neutralität Deutschlands eine Schwächung ihrer Allianz hinnehmen müssten, betonten das Recht auf Selbstbestimmung, das ein souveränes Deutsch-land auch in Bezug auf die Bündniszugehörigkeit haben müsse. Dies sei im KSZE-Vertrag verbrieft. (Dokument Nr. 102, 163 u.a.) Auf dem Gipfeltreffen von USA und UdSSR vom 30.05. bis 03.06.1990 hatte sich US-Präsident Bush ausdrücklich hinter diese Position gestellt. Gorbatschow, der zumindest einen Kompromiss suchte, schlug eine gleichzeitige Mitglied-schaft Deutschlands in NATO und WP vor. (Dokument Nr. 149) Dies entsprach einer Position der DDR, die der Staatssekretär im DDR-Verteidigungsministerium Wieczorek in seiner Rede vor dem Verteidigungs- und Sicherheitskomitees der NATO vorgetragen hatte. Er forderte außerdem die Beibehaltung der Nationalen Volksarmee der DDR (NVA) für eine Übergangszeit (Dokument Nr. 134 und 124) Die Position der Bundesrepublik zur Problematik der NATO-Mitgliedschaft war zeitweise etwas unklar. In einer Rede am 31.01.1990 hatte der Bundesaußenminister erläutert, dass das Vorhaben der Stationierung von NATO-Truppen auf jetzigem DDR-Gebiet den Vereinigungsprozess blockieren würde. Stattdessen sollten koope-rative Sicherheitsstrukturen durch NATO und WP entwickelt werden, die die bestehenden Strukturen zunehmend überwölben. Dieser sogenannte „Genscher-Plan“ war sowohl inter-national wie auch innerhalb der Bundesregierung umstritten. Vom Auswärtigen Amt wurde dieses Konzept nichtsdestotrotz weiter entwickelt und nach außen kommuniziert. (Dokumente Nr. 80, 83, 110, 115 und 138) Bundeskanzler Kohl vertrat dagegen den gleichen Standpunkt wie US-Präsident Bush und betonte die Unannehmbarkeit einer Neutralität. Die Auseinander-setzungen bezüglich dieses Kernthemas dauerten bis kurz vor Abschluss des 2+4-Vertrages an. In dessen Art. 5 wurde eine Übergangszeit festgeschrieben bis zum Abzug der sowjetischen Truppen; danach könne eine Stationierung auch von Bündnistruppen wie in der übrigen BRD stattfinden, unter Ausschluss von Atomwaffen. Art. 6 schließlich statiert: „Das Recht des vereinten Deutschland, Bündnissen mit allen sich daraus ergebenden Rechten und Pflichten anzugehören, wird von diesem Vertrag nicht berührt.“ (Band 31, Dokument Nr. 136)

Die Übergangszeit war von der Sowjetunion gefordert worden, um die Integration der DDR in die Bundesrepublik und folglich in die NATO sicherheitspolitisch abzufedern. Sie betraf in erster Linie die weitere Stationierung der sowjetischen Truppen auf bisherigem DDR-Gebiet sowie deren geregelten Abzug. Diese Übergangszeit wurde im Kern auch von den Westmächten und der BRD kaum generell abgelehnt. Allerdings beinhalteten die Vorstellungen der UdSSR anfangs auch eine Integration der Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten für Deutschland. Überlegungen gingen dabei teilweise so weit, dass am Ende dieser Übergangszeit auf einer 1+4-Konferenz der Außenminister eine Evaluierung der diversen Vertragserfüllungen durch Deutschland geschehen sollte. Erst dann würde es in die vollständige Souveränität entlassen werden. Dies war in diesem Umfang unannehmbar und widersprach dem Ziel Deutschlands und der Westmächte, mit Abschluss einer 2+4-Vereinbarung eine möglichst baldige und möglichst vollständige Souveränität Deutschlands herzustellen. (Dokumente Nr. 127, 135, 137, 167, 168 und 169) Die Vier-Mächte-Rechte und -Verantwortlichkeiten in Bezug auf Deutschland sah die UdSSR gewissermaßen als letzten Trumpf. Man versuchte diesen so weit wie möglich für Vorteile in den Verhandlungen zu Sicherheitsstruktur und Abrüstung auszuspielen. Um dies zu entkoppeln und um außerdem den zeitlichen und strukturellen 2+4-Rahmen überschaubar zu halten, bestanden die Westmächte darauf, Fragen der Abrüstung und der Truppenstärken nicht hier zu entscheiden, sondern in den parallel in Wien stattfindenden Abrüstungsverhandlungen, in den Verhandlungen der Bündnisorganisationen oder in anderen Foren zu regeln. Da man sich bewusst war, das ggf. Zugeständnisse hier Zugeständnisse dort erfordern würden, fand man den Ansatz, „relevante Inhalte innerhalb der Sechs zu diskutieren und die Lösung andernorts verhandelter Fragen zur Kenntnis zu nehmen“. (Dokumente Nr. 101, 118, 123, 128, 133, 137, 167)

Außerdem stand selbstverständlich die Grenzfrage auf der Liste der zu verhandelnden Themen bei den 2+4-Gesprächen. Auf der Sitzung der „Projektgruppe Deutsche Einheit“ des Auswär-tigen Amtes wird deren Problematik zusammengefasst:

„Seitens Polen und der Sowjetunion werde eine Anerkennung der polnischen West-grenze gefordert. Die SU habe darüber hinaus ein Bedürfnis an der Anerkennung ihrer anderen Grenzen in Europa. Die beiden deutschen Staaten könnten diesbezüglich eine gleichlautende Erklärung formulieren, dass sie die Oder-Neiße-Linie als westliche Staatsgrenze Polens anerkennen. Diese Erklärung könne (wie von Polen verlangt) in Form eines Grenzerkennungsvertrags von beiden deutschen Staaten mit Polen abge-geben werden. Der Vertrag würde durch ein Schlussprotokoll zwischen dem künftigen vereinigten deutschen Staat und Polen in Kraft treten.“ (Dokument Nr. 85)

Diese Darstellung wirkt besonders hinsichtlich des Lösungswegs recht klar und einfach. Tatsächlich gab es hier aber mit die größten Auseinandersetzungen. Widersprüchliche Stand-punkte bezogen sich weniger auf die konkrete Grenzziehung als vielmehr auf den Weg der vertraglichen Festschreibung ihres sicheren Bestandes. Dies hatte auch einen bedeutenden psychologischen Aspekt. Polen betonte die Aggression Deutschlands im Zweiten Weltkrieg sowie die durch die deutschen Vertriebenenverbände weiterhin artikulierten Bestrebungen zur Restitution der ehemaligen deutschen Ostgebiete. Die Sowjetunion, aber auch westliche Länder wie Großbritannien und besonders Frankreich äußerten ähnliche Befürchtungen, dass ein vereintes und starkes Deutschland versuchen könne, die Grenzziehungen zu revidieren. Die Motivation hinter dieser Argumentation war durchaus unterschiedlich. In Polen beispielsweise berief sich die Polnische Vereinigte Arbeiterpartei PVAP auf ihre spezielle Rolle als Garant der polnischen Westgrenze (und damit als legitimierte Führungspartei). Die Grenzanerkennung solle schließlich durch alle europäischen Staaten erfolgen. (Dokumente Nr. 40, 48, 49 u.a.) Für die Sowjetunion stellte sich die Grenzfrage differenzierter dar, da durch die alliierten Grenz­vereinbarungen auch Teile ihre Westgrenze betroffen waren. Und die sogenannte West­verschiebung Polens und deren Grundlage des Hitler-Stalin-Paktes, drohten in diesem Zusam-menhang eventuell wieder thematisiert zu werden. Der BRD-Botschafter in Moskau Blech vermutete daher, dass die Grenzfrage wahrscheinlich "mit viel Propaganda" an der polnischen Westgrenze festgemacht werden würde. (Dokument Nr. 89) Im Auswärtigen Amt rechnete man damit, dass die Sowjetunion die Grenzfrage bei den 2+4-Verhandlungen zu einem taktischen Punkt machen werde, um auf anderen Gebieten Zugeständnisse zu erreichen. Mit der polnischen Position wolle Moskau sich nicht sofort öffentlich identifizieren, da man befürchte, Polen könne dann eventuell über seine Ostgebiete verhandeln wollen. (Dokument Nr. 108) Dass die Grenzfrage für die Sowjetunion durchaus zweischneidig werden könnte, ist in den Doku-menten gelegentlich in Nebensätzen oder zwischen den Zeilen zu erkennen. Bundeskanzler Kohl und US-Präsident Bush jedenfalls scheinen diesen Aspekt durchaus bei ihrer Verhand-lungsstrategie bezüglich der 2+4-Verhandlungen bedacht zu haben.

 

Wirtschaftliche Unterstützung und Kooperation

 

Der o.g. Verweis bezüglich der thematischen 2+4-Verhandlungsführung und „andernorts verhandelte Fragen“ macht deutlich, dass die Deutsche Frage auf diversen Ebenen sozusagen parallel mitverhandelt wurde. Die Zugeständnisse, die die Sowjetunion beispielsweise bzgl. der NATO-Mitgliedschaft und der vollständigen Souveränität des vereinigten Deutschlands, des Verzichts auf einen formalen Friedensvertrag unter Einbezug der anderen Kriegsgegner, der Begrenzung der Übergangszeit, sowie der Reform der europäischen Sicherheitsstruktur oder überhaupt des beschleunigten Abschlusses der 2+4-Verhandlungen machte, waren nicht alle nur ihrer pragmatischen Einsicht in der Sache oder einer Kapitulation vor der stärkeren Position des Westens geschuldet. Die Situation, in der sich die UdSSR 1990 befand, war zunehmend schwierig. Außenpolitisch drohte wie oben erwähnt ein Verlust des Einflusses in Mittel- und Osteuropa und auch global bezüglich der Rolle als Großmacht. Innenpolitisch förderten Demokratiebewegung und Strukturreformen eine Zersetzung der Führungsrolle der KPdSU, und Sezessionsbestrebungen mehrerer Sowjetrepubliken bedrohten gar den Zusammenhalt der Sowjetunion. Die Wirtschaftslage war ein alles übergreifendes Problem, das enorme Unzufriedenheit in der Bevölkerung erzeugte und den Zusammenhalt und das Funktionieren des Staates gefährdete. Die sowjetische Führung benötigte dringend wirtschaftlicher Unter-stützung, um die Situation zu verbessern, sowie um ihre eigene Führungsfunktion zu erhalten.

Der Westen nahm das Wachsen der wirtschaftlichen und politischen Probleme der Sowjetunion wahr. Und man hatte, wie auch bei den Reformstaaten im Osten, ein starkes Interesse an der Unterstützung der dortigen Reformen, die zumeist eine Abkehr vom sozialistischen System bedeuteten. Abgesehen von solch ideologischen Gründen wollte man konkret die diversen Strukturveränderungen unterstützen. Dies galt selbstverständlich auch für aktuelle Verhandlungsprozesse wie die Abrüstungsverhandlungen oder die 2+4-Gespräche. Man hatte mit Gorbatschow einen Verhandlungspartner gefunden, der sich auf diese Gespräche überhaupt eingelassen hatte, der grundsätzlich reformwillig war, und mit dem man anscheinend ein größeres Vertrauensverhältnis aufbauen konnte. Seine Absetzung als sowjetischer Regierungs-chef oder gar ein politischer Kollaps der Sowjetunion wären mit großer Wahrscheinlichkeit auch für die sich neu entwickelnde Situation in Europa äußerst problematisch, wenn nicht katastrophal geworden. So verweist die britische Premierministerin auf die instabile Lage in der Sowjetunion und die schwierige Position Gorbatschows (womit sie allerdings das Tempo der deutschen Wiedervereinigung zu drosseln versucht). (Dokumente Nr. 36, 73 u.a.) Die sowjetische Regierung selbst betonte regelmäßig Gorbatschows innenpolitisch schwierige Position, wobei die Gefahr von Aufruhr und sogar eine mögliche Machtergreifung durch einen Diktator in der UdSSR dargestellt wurden. (Dokument Nr. 136)

Das Interesse der Bundesrepublik, der Sowjetunion wie auch den anderen Reformstaaten wirt-schaftlich zu helfen, war aus naheliegenden Gründen besonders ausgeprägt. Doch es war nicht nur die Lösung der Deutschen Frage, die man sichern wollte, sondern es waren auch die Aussichten auf neue Möglichkeiten der wirtschaftlichen Kooperation in Mittel- und Osteuropa. Die Bundesrepublik übernahm jedenfalls bzgl. der wirtschaftlichen Unterstützung eine besonders engagierte Rolle. Im Auswärtigen Amt wurden diesbezüglich Analysen und Vorschläge erarbeitet. Diese betrafen sowohl die Formen der Unterstützung wie auch die Problematik der bevorstehenden Integration der DDR-Wirtschaft in die Bundesrepublik. In den „Überlegungen zur wirtschaftspolitischen Absicherung des deutschen Einigungsprozesses gegenüber der Sowjetunion“ vom 30.04.1990 führt der Leiter des Planungsstabes des Auswär-tigen Amts, Citron, aus:

„Für die von Wirtschaftsproblemen geplagte SU wird die Berücksichtigung ihrer wirt-schaftspolitischen Anliegen und Sorgen innenpolitisch jedoch von Monat zu Monat wichtiger. Wir sollten deshalb auf dem Weg zur Einheit stärker als bisher sowjetische Wirtschaftsinteressen berücksichtigen, damit die SU diesen als Förderer und nicht als Bremser begleitet. Darüber hinaus sollten wir jetzt schon deutlich machen, daß sich das geeinte Deutschland zum Aufbau einer auch gerade im SU-Interesse liegenden wirt-schaftlichen Partnerschaft in Europa verpflichtet fühlen wird. Hierbei gilt es zu bedenken, daß sich die wichtigsten RGW-Partner der SU westeuropäisch orientieren und möglicherweise in die EG integrieren wollen. […]

Unser Ziel muß es sein, der SU in den Gesprächen der nächsten Monate zu verdeut-lichen, daß sie das Wirtschaftspotential der DDR nicht verliert, daß ihr vielmehr ein geeintes Deutschland wirtschaftlich mehr bringen wird als die beiden Staaten es heute vermögen. […] Die SU wird sicherheitspolitische Zugeständnisse im deutschen Einigungsprozeß möglicherweise durch wirtschaftliche und technologische Kompen­sationen honoriert sehen wollen. […] Wir können und sollten unser politisches und wirtschaftliches Gewicht nutzen, um SU-Interessen im Rahmen westlich bestimmter Wirtschaftsinstitutionen und -gremien, besonders aber bilateral zu unterstützen. […] Der SU-Besorgnis vor wirtschaftlicher Abkoppelung, Isolierung und technologischem Zurückfallen muß entgegengewirkt werden.“ (Dokument Nr. 122)

Bundesaußenminister Genscher nannte im September 1989 gegenüber seinem britischen Amts-kollegen wichtige Instrumente westlicher Unterstützung Polens: "Atempause" bei Schulden-regelung, Mobilisierung von privatem Investitionskapital (anstelle direkter Geldhilfen), Vermittlung von westlichem Know-How und Managementausbildung, kurzfristige Lebens-mittellieferungen und Hilfe bei der Modernisierung der Landwirtschaft. Genscher schlug eine Koordinierung in der EG hierfür vor, gewissermaßen einen „Europaplan“. (Dokumente Nr. 16, 129, 132) Hierfür warb er in Gesprächen mit den EG-Partnern, wie z.B. Frankreich: „Eine entschlossene substantielle Hilfe für Polen und Ungarn ist eine unabdingbare Voraussetzung für den Erfolg der schwierigen Reformen in diesen Ländern.“ (Dokument Nr. 17) Dieses Engagement setzte sich durchgehend fort, vor allem in Richtung Sowjetunion. In einem Schreiben vom 28.03.1990 an Schewardnadse schrieb Genscher, er habe über dessen Idee, „daß sich bald zwei bis drei Sachverständige beider Seiten treffen, um Perspektiven der wirtschaftlichen Zusammenarbeit zu entwicklen“, mit Bundeskanzler Kohl gesprochen. (Dokument Nr. 107) In der Folge wurde eine Reihe von Konsultationsrunden zu wirtschafts- und handelspolitischen Fragen vereinbart. Sie wurden auf deutscher Seite eng unter den wich-tigen Ressorts der Bundesregierung abgestimmt und fanden – parallel zu den 2+4-Gesprächen – unter der Leitung vom Staatssekretär im Auswärtigen Amt Lautenschlager und dem stellver-tretenden SU-Außenminister Obminski statt. Hier wurden alle wichtigen Themen zu diesem Bereich intensiv verhandelt. (Dokument Nr. 142, siehe hierzu auch Band 31) Diese Verhand-lungen zielten bereits über den Rahmen 2+4 hinaus. In einer Ressortbesprechung im Auswär-tigen Amt berichtet dessen Politischer Leiter Kastrup, Kohl und Gorbatschow hätten bei ihrem Treffen vom 15. bis 17.07.1990 beschlossen, einen umfassenden, langfristigen Vertrag über die Beziehungen zwischen dem demnächst vereinten Deutschland und der Sowjetunion zu schließen. Dies solle innerhalb eines Jahres geschehen; die Vorbereitungen dafür sollen bereits jetzt anlaufen. (Dokument Nr. 179) Entsprechende Vorbereitungen hierzu wurden bereits in den „Konzeptionellen Überlegungen zur Ausgestaltung der deutsch-sowjetischen Beziehungen in der Perspektive der Deutschen Einheit“ vom 04.05.1990 angesprochen. (Dokumente Nr. 126, 129, 132, 142) Am 13.09.1990 – also einen Tag nach der Unterzeichnung des 2+4-Vertrages – paraphierte man in Moskau einen deutsch-sowjetischen „Vertrag über gute Nachbarschaft, Partnerschaft und Zusammenarbeit“. Er wurde am 09.11.1991 unterzeichnet – genau zwei Jahre nach der Öffnung der Berliner Mauer.

Aufgrund des erwähnten drohenden Verlusts des „Wirtschaftspotentials der DDR“, forderte die Sowjetunion Vertrauensschutz, d.h. Garantien für die Übernahme der Handelsverpflichtungen durch die Bundesrepublik. In einem Zwischenbericht des Auswärtigen Amts vom 01.03.1990 wird die Problematik dargestellt:

„Eine Herauslösung der DDR aus dem RGW, resp. die Vereinigung Deutschlands, werfe Fragen bzgl. Abnahme-, Liefer- und möglicher finanzieller Verpflichtungen der DDR auf. […] Die völkerrechtliche Lage deute bei aller Unklarheit eher auf eine Fort-geltung bestehender Handelsabkommen hin. Bei Abnahme- und Liefervereinbarungen staatl. Betriebe müsse geprüft werden, inwiefern sie unter das Völkerrecht fallen. All diese Problemfelder werden weitere Verhandlungen nötig machen […].“ (Dokument Nr. 88)

In den „Konzeptionellen Überlegungen zur Ausgestaltung der deutsch-sowjetischen Bezie-hungen in der Perspektive der Deutschen Einheit“ war man sich ressortübergreifend einig über den „Fortbestand der vertraglichen und politisch-deklaratorischen Grundlagen“. Das gesamte Vertragswerk zwischen BRD und SU, inkl. der „Gemeinsamen Erklärung“ (vom 13.6.1989) gelte weiter. Das vereinigte Deutschland sei dabei identisch mit der BRD. Hinsichtlich der DDR-Verpflichtungen gelte der Vertrauensschutz. Eine Fortschreibung der bilateralen Abkommen solle besonders dort erstrebt werden, wo zeitliche Begrenzungen vorliegen. (Doku-mente Nr. 129, 132)

Ein spezielles Problem stellte vorerst die Wirtschafts-, Währungs- und Sozialunion zwischen BRD und DDR dar. Hier versuchte die Sowjetunion, aufgrund ihrer Alliierten-Rechte Einfluss zu nehmen. Gemäß der 2+4-Verhandlungen dürfe durch die Schaffung einer WWSU keine Lösung des internationalen Status von BRD und DDR vorweggenommen werden. (Dokument Nr. 119) In einem mit den entsprechenden Ressorts abgestimmten AA-Papier wurde dazu Stellung genommen: Eine Berufung der Sowjetunion auf die Potsdamer Beschlüsse und auf alliierte Maßnahmen habe keine Grundlage, da sich diese Regelungen nur auf die äußeren Aspekte bezögen. (Dokument Nr. 109) Problematisch seien hier jedoch die Umstellung staat-licher sowjetischer Guthaben in der DDR und der Umtauschkurs für Ersparnisse der Angehö-rigen der sowjetischen Streitkräfte in der DDR (zw. 300 und 700 Mio. DDR-Mark). (Dokument Nr. 142)

Auch bezüglich direkter finanzieller Hilfen war die Bundesregierung sehr engagiert. In einem Protokoll des Gesprächs mit Schewardnadse am 23.05.1990 in Moskau wird eine Aussage Genschers hierzu wiedergegeben:

„Was den als erstes erwähnten Kreditbetrag in Höhe von 5 Mrd. DM betreffe, seien die Dinge auf einem guten Weg. Zwar sei es notwendig, den Haushaltsausschuß [des Deutschen Bundestages] mit der Angelegenheit zu befassen, weil Bürgschaften von staatlicher Seite erforderlich seien. Der Bundeskanzler und er selber würden dies jedoch so vorbereiten, daß keine erheblichen Probleme entstehen würden, selbst wenn die Regelung dieser Frage zeitlich zufälligerweise mit finanziell weitreichenden Entscheidungen im Zusammenhang mit der Währungs-, Wirtschafts- und Sozialunion beider deutscher Staaten zusammentreffe. [...]

Hinsichtlich der nicht ganz so aktuellen Frage weiterer Kreditgewährungen stünden wir mit anderen Partnerländern gegenwärtig in Kontakt, aber auch hier werde unser Anteil angemessen bedeutend sein. Man könne mit gutem Gewissen sagen, daß die SU damit rechnen könne zu erhalten, was in Aussicht gestellt worden sei.“

Die Antwort von Schewardnadse hierauf ist wiederum recht aussagekräftig:

„Er sei dem BM (Genscher) und dem Bundeskanzler aufrichtig dankbar für die Unter-stützungsbereitschaft und sei beauftragt, auch den Dank von Präsident Gorbatschow, der herzlich grüßen lasse, und MP (Ministerpräsident) Ryschkow auszurichten. Der SU sei klar, daß die Bundesrepublik durch die Schaffung der WWSU auch durchaus eigene Probleme zu bewältigen habe; wenn die Bundesregierung mit Rücksicht auf die sowjetischen Schwierigkeiten [...] zu helfen bereit sei, betrachte er dies als sehr wichtigen Schritt, der sich dort wo noch nach Lösungen gesucht werden müsse, erleich-ternd auswirken könne.“ (Dokument Nr. 143)

Am selben Tage berichtet der Leiter des Außenministerbüros Elbe von seinem Gespräch mit dem US-Verhandlungsführer bei den 2+4-Gesprächen Zoellick. Dieser habe ihm gesagt, dass Schewardnadse US-Außenminister Baker gegenüber die Frage eines internationalen Kredits in Höhe von 20 Mrd. Dollar angesprochen und um eine Beteiligung der USA gebeten habe. (Dokument Nr. 145) Zwei Tage später, bei einem Treffen von Genscher und Baker in Bonn, wird weiter ausgeführt:

„AM Baker wies dann darauf hin, dass es in der Zukunft darauf ankäme, die weiteren Karten, die der Westen spielen könne, zur rechten Zeit und in enger Abstimmung mit den Verbündeten zu spielen. Dies gelte für die Frage der Begrenzung der Höchststärke der Bundeswehr wie auch für die ökonomischen Fragen zwischen der Sowjetunion und Deutschland, aber auch mit anderen westlichen Staaten. [...] Als weitere Karten, die man ausspielen könne, nannte er die Konkretisierung der Nicht-Ausdehnung der NATO-Truppen auf das Gebiet der DDR und die Beschränkung der Nationalen Volksarmee. [...] Eine weitere Karte, die man spielen müsse, sei der sowjetische Wunsch nach einem KSZE-Konfliktzentrum ebenso wie verbesserte Beziehungen zwischen dem Warschauer Pakt und der NATO und die Übergangszeit für die sowjetische Armee in der DDR.“ (Dokument Nr. 146)

Diese Aussagen zeigen deutlich, wie die verschiedenen Verhandlungsthemen und -ebenen miteinander verknüpft waren. Schewardnadse hatte beispielsweise für alle 2+4-Aspekte der politisch-militärischen Fragen im Gesamtzusammenhang eine „Paketlösung“ gefordert. Und bzgl. der wohl entscheidenden Gespräche des US-SU-Gipfeltreffens vom 30.05.-03.06.1990 habe sich „ein großes Abschlußpaket“ abgezeichnet. (Dokumente Nr. 139 und 143) Wie und inwieweit die von Baker erwähnten „Karten“ dabei ausgespielt wurden, ist aus den Doku-menten allerdings nicht genau ersichtlich.

 

Positionen der anderen europäischen Länder zur Deutschen Frage

 

Die Ausführungen zu den Problematiken der 2+4-Verhandlungen wurden bisher hauptsächlich auf die Positionen der Sowjetunion und des „Ostblocks“ oder der USA und der „Westmächte“ sowie der Bundesrepublik bezogen. Dies liegt vor allem daran, dass hier die markantesten Konflikt- bzw. Verhandlungslinien verliefen. Unter den aufgenommenen Dokumenten befinden sich darüber hinaus Aufzeichnungen des Auswärtigen Amtes über die anderen Teilnehmer der 2+4-Verhandlungen, d.h. die alliierten Mächte Frankreich und Großbritannien, sowie der DDR. Außerdem wird Polen berücksichtigt. Zu den übrigen Ländern wurden nur vereinzelte beispielhafte Dokumente ausgewählt. (weitere Dokumente sind in anderen Bänden enthalten)

Was zunächst die Position der DDR angeht, so beschränkt sich deren Darstellung in den hier aufgenommenen Dokumenten auf die Protokolle der 2+4-Verhandlungen sowie auf einzelne andere. Auf die speziellen Vorstellungen bezüglich der europäischen Sicherheitsstruktur und des Bündnisstatus des vereinten Deutschlands wurde oben bereits eingegangen. Außerdem wird das Gipfeltreffen zwischen der DDR und Frankreich Ende Dezember 1989 dokumentiert. (Dokumente Nr. 58-61; weitergehende Dokumente zur DDR-Außenpolitik im Einigungs-prozess finden sich besonders in den Bänden 31, 43 und 44.)

Die Position Polens zur Deutschen Frage war in der Hauptsache durch Bedenken (aber auch Hoffnungen) bzgl. des oben beschriebenen Wandels der europäischen Sicherheitsstruktur charakterisiert, wie auch durch Erwartungen bzgl. Wirtschaftshilfe und einer Erweiterung des westeuropäischen Wirtschaftsraumes. Die Öffnung der Grenzen nach Westen versprach hier gute Entwicklungschancen. Die begrenzte Integration bei den Gesprächen über die äußeren Aspekte der deutschen Teilnahme entsprach natürlich nicht den Erwartungen, brachte aber keine substantiellen Nachteile – was wohl auch auf einige andere west- wie osteuropäische Staaten zutrifft. Die Integration bei den 2+4+1 Gespräche war quasi rein formal, da strittige Punkte zuvor bilateral mit den deutschen Staaten verhandelt worden waren. (Dokumente Nr. 6, 8, 14, 23, 42, 48, 49, 65, 74, 86, 171 u.a.)

Großbritannien und Frankreich hatten als Siegermächte des zweiten Weltkriegs natürlich eine besondere Position in Bezug auf die Deutsche Frage und der Verhandlung ihrer äußeren Aspekte inne. Sie waren mit der Bundesrepublik zusammen Mitglieder der NATO (mit der Einschränkung des teilweisen Rückzugs Frankreich ab 1966). Darüber hinaus waren sie wichtige Partner der Bundesrepublik in der Europäischen Gemeinschaft. Aufgrund dieser Erfahrungen aus multilateralen und bilateralen Beziehungen vor allem zur Bundesrepublik war der Gedanke an eine deutsche Wiedervereinigung latent immer im Hintergrund vorhanden. Denn sie spielte als Vision zur Beendigung der Ost-West-Konfrontation eine besondere Rolle. Als diese Vision Ende der 1989 Jahre schließlich sehr schnell konkret wurde, waren die Reaktionen darauf zunächst gemischt. Eine prinzipielle Zustimmung kam durchweg von allen Seiten. Diese wurde allerdings vor allem Ende 1989, Anfang 1990 relativiert. Man fühlte sich u.a. durch das bundesdeutsche Vorwärtsdrängen etwa in Form des Zehn-Punkte-Plans etwas überrannt.

Von der britischen Premierministerin Thatcher kam der offensichtlichste Widerstand; der BRD-Botschafter in London Richthofen berichtet über ihren Standpunkt: Eine deutsche Wieder-vereinigung dürfe nicht zu schnell gehen und müsse die internationalen Verpflichtungen berücksichtigen (NATO, WP, KSZE). Kohl und Genscher sollten ihre "nationalistischen" Ziele den europäischen Notwendigkeiten unterordnen. (Dokument Nr. 73) In einem anderen Bericht bemerkt er, Premierministerin Thatcher verharre im traditionellen Sicherheitsdenken, die Entwicklung überfordere ihre Umstellungsfähigkeit. Sie sei nicht bereit, sich neuen Ziel-setzungen zu stellen. Für sie sei der Gedanke an eine deutsche Wiedervereinigung Besorgnis erregend und müsse unter größter Vorsicht und unter Beteiligung aller Nachbarstaaten gelöst werden. Thatcher äußere Befürchtungen hinsichtlich der EG; die Westdeutschen dürften nicht erwarten, dass die DDR automatisch der EG beitrete. Sie scheine überdies in ihrer Eitelkeit verletzt, da sie sich in letzter Zeit nicht ausreichend von der Bundesregierung informiert fühle. Thatcher kämpfe anscheinend erbittert um die Aufrechterhaltung des britischen Einflusses in Europa und der Welt. (Dokument Nr. 87) Bemerkenswert ist diese Einschätzung vor allem, da sie am 26.02.1990 erfolgt, d.h. bereits knapp zwei Wochen nach der Übereinkunft zur Aufnahme der 2+4-Gespräche. Von Richthofens Warnung, Thatchers Haltung dürfe man nicht mit der Großbritanniens gleichsetzen, scheint daher durch die konkrete Entwicklung bestätigt. Die folgenden deutsch-britischen Gespräche, etwa zwischen Bundesaußenminister Genscher und dem britischen Außenminister Hurd, zeigen nur noch leichte Nuancen der Meinungs-unterschiede. Im Verband der „1+3“, d.h. von Bundesrepublik und den drei Westmächten, stand man schließlich geschlossen in den Verhandlungen gegenüber der Sowjetunion. Von dem Treffen zwischen Thatcher und Gorbatschow am 08.06.1990 berichtet der BRD-Botschafter in Moskau beispielsweise, die Premierministerin habe betont, die deutsche Wiedervereinigung könne nicht aufgehalten werden. Wenn die DDR gemäß Aufnahme durch Art. 23 GG Mitglied in der BRD werde, sei sie automatisch in der NATO. (Dokument Nr. 154)

Die französischen Grundmotive waren im Prinzip ähnlich. Am 02.10.1989 berichtet der bundesdeutsche Gesandte in Paris Heinichen über diesbezügliche Einschätzungen des franzö-sischen Politikwissenschaftlers Prof. Grosser: Wünsche in Frankreich nach Zusammenarbeit mit und Bedürfnisse nach gewisser "Kontrolle" über Deutschland hätten historisch stets in Konkurrenz gestanden. Es falle Frankreich schwer, sich auf eine "Aushöhlung" seines Status als eine der Vier Mächte einzustellen. Man erkenne den immer deutlicher werdenden Freiheits-willen der Menschen in der DDR. Irritierend sei jedoch, wenn beispielsweise der Vorsitzende der Bundestagsfraktion der CDU Dregger die Oder-Neiße-Grenze in Frage stellt. Eine nicht mehr undenkbare Einbindung der DDR in die EG werfe aber größere Probleme auf. Dass DDR-Flüchtlinge, die in die BRD gelangten, automatisch alle Rechte der EG bekämen, sei schwierig zu verstehen. (Dokument Nr. 21, siehe auch Nr. 56)

Der französische Staatspräsident Mitterrand führt in seinem Gespräch mit Genscher am 31.11.1989 weiter aus: Die "Kraft des Faktischen" (d.h. der dynamischen Flucht- und Reform-bewegung in Ostdeutschland) sei manchmal stärker als diplomatische Konsultationen. Wenn die West-Integration Deutschland stecken bleibe, könne man in die Vorstellungswelt von 1913 zurückfallen. Eine letztendlich unaufhaltbare deutsche Einigung mit dann 80 Mio. Deutschen müsse in einer gefestigten EG aufgefangen werden. Deutschland scheine derzeit bei der europäischen Wirtschafts- und Währungsunion zu bremsen; man müsse hier Stellung beziehen, um EG-ablehnenden Kräften (wie z.B. Großbritannien) entgegentreten zu können. Auch dürfe man nicht mit der Sowjetunion aneinander geraten (z.B. durch die Grenzfrage). (Dokument Nr. 37) Mitterrand versuchte kurz darauf, das Momentum der deutsch-deutschen Entwicklung mitzugestalten, indem er, Außenminister Dumas und andere Vertreter der französischen Regierung zu Gesprächen nach Ost-Berlin fuhren. Er offerierte dabei der DDR-Führung Verhandlungen mit der EG zu einem Kooperations- und Handelsabkommen sowie einen Ausbau der bilateralen Beziehungen Frankreich-DDR. Der Generalsekretär der Kanzlei des französischen Präsidenten, Bianco, äußerte gegenüber dem Vorsitzenden der regierenden SED-PDS Gysi, führende westeuropäische Politiker stünden dem Kurs Bundeskanzler Kohls sehr kritisch gegenüber. Für Frankreich wäre eine Vereinigung politisch und wirtschaftlich ohnehin von Nachteil. Wenn aber das Volk entscheide, könne Frankreich nicht dagegen sein. (Doku-mente Nr. 58-61) Nach der Einigung auf die 2+4-Gespräche schwächten sich auch hier die Widerstände ab.

Den Kernpunkt des Widerstrebens Frankreichs und Großbritanniens, vorbehaltslos hinter einer deutschen Einheit zu stehen, betraf die europäische Integration Deutschlands. Zum einen fürchtete man, ein vereintes Deutschland könne sich eigenständiger außerhalb der EG positio-nieren. Zum anderen hatte man aber auch Sorge, „80 Mio. Deutsche“ könnten eine Gewichtsverschiebung innerhalb der EG bewirken – und somit eigenen Einfluss beschränken. In Großbritannien hatten die Ressentiments gegenüber den Deutschen als Kriegsgegner noch starken psychologischen Einfluss auf die Haltung zur Wiedervereinigung, bzw. mehr noch zur Wiederherstellung der vollen Souveränität Deutschlands. Dies schien in Frankreich nicht derart ausgeprägt gewesen zu sein; wahrscheinlich als Folge der intensiven Anstrengungen für die deutsch-französische Freundschaft. Dafür zeigte man sich besonders besorgt in Bezug auf die deutsche Anerkennung der polnischen Westgrenze; dies wiederum war vor allem auch einer traditionellen Verbundenheit mit Polen geschuldet. (z.B. Dokumente Nr. 21, 58-61)

Erwähnt seien noch exemplarische Dokumente zu den Positionen einzelner europäischer Staaten. Ein Gespräch zwischen Bundesaußenminister Genscher und dem österreichischen Vizekanzler Riegler am 02.11.1989 illustriert Österreichs Interesse an einer Aufnahme in die EG und an eine entsprechende Unterstützung durch die Bundesrepublik. Genscher wiederum bedankt sich für die Aufnahme und Betreuung der DDR-Flüchtlinge durch Österreich. (Doku-ment Nr. 27) Die finnische Regierung stellt in einem Beschluss vom 21.09.1990 fest, dass durch die Herstellung der Souveränität Deutschlands durch den Abschluss des 2+4-Vertrages bestimmte Einschränkungen der finnischen Souveränität durch den Friedensvertrag und den finnisch-sowjetischen Vertrag nach dem Zweiten Weltkrieg, die aufgrund des damaligen Bündnisses mit Deutschland formuliert wurden, nun obsolet geworden seien. Dies betrifft etwa die quantitative und qualitative Begrenzung der finnischen Seestreitkräfte und den Handel mit Rüstungsgütern mit Deutschland. (Dokument Nr. 192) Schließlich werden noch die teils Unverständnis zeigenden und enttäuschten Reaktionen der übrigen NATO-Staaten auf die Vereinbarung zur Aufnahme der 2+4-Verhandlungen, und somit auf ihren Ausschluss bei der Verhandlung der äußeren Aspekte bei der Herstellung der deutschen Einheit dokumentiert. (Dokument Nr. 79)

 

Entwicklung eines engen persönlichen diplomatischen Prozesses

 

Der 2+4-Prozess erwies sich als kompaktes und effektives Format für schwierige Verhand-lungen. Dies war zum einen möglich durch die oben beschriebene parallele Verhandlung von Thematiken in anderen Formaten und auf anderen Ebenen. Vor allem war aber auch das Engagement der Beteiligten für den Erfolg der Verhandlungen verantwortlich. Die Protokolle über die 2+4-Gespräche auf Beamtenebene, d.h. zwischen den Politischen Direktoren der jeweiligen Staaten, zeigen, mit welcher Akribie an der Lösung der Probleme gearbeitet wurde. Auf der Ebene der Außenminister fand dies in einer etwas anderen Struktur statt. Gleichwohl lernte man sich auch hier im Laufe der Verhandlungen recht gut kennen. Das gegenseitige Verstehen der jeweiligen diplomatischen Ausdrucksweise mag wichtig gewesen sein. Eine vielleicht noch höhere Bedeutung hatte sicherlich der Aufbau gegenseitigen Vertrauens. Eine solche Entwicklung ist besonders am Beispiel des Verhältnisses zwischen Bundesaußen-minister Genscher und dem sowjetischen Außenminister Schewardnadse zu beobachten. Um diesen Entwicklungsprozess hervorzuheben und genauer zu illustrieren, wurden in diesen Band über die 2+4-Außenministergespräche hinaus möglichst alle in den Akten aufgefundenen Gesprächsprotokolle und Korrespondenzen zwischen diesen beiden Außenministern als Doku-mente aufgenommen. (Dokumente Nr. 2, 4, 11, 20, 29, 44-46, 77, 96, 103, 104, 107, 127, 143, 144, 152, 157-159, 163, 182-184, 188, 190)


[1] Auswärtiges Amt. Deutsche Außenpolitik 1990/91. Auf dem Weg zu einer europäischen Friedensordnung. Eine Dokumentation. Verlag Bonn Aktuell GmbH. 1991. S. 13 ff

[2] Vgl. Plassen, Rebecca. Die äußeren und inneren Faktoren der deutschen Wiedervereinigung. http://www.bpb.de/ geschichte/deutsche-einheit/lange-wege-der-deutschen-einheit/47054/aeussere-und-innere-faktoren (Stand 12.02. 2016)

[3] Die Schwerpunktsetzung bzgl. einzelner Länder und Sachverhalte ist u.a. durch die Aktenlage bedingt.

[4] Michail Gorbatschow. Erinnerungen. Siedlerverlag. Berlin 1995. Seite 284

[5] Der Entwicklungsrückstand des Ostens in der Informationstechnologie wird von vielen als entscheidender Faktor für die „Kapitulation“ der sozialistischen Wirtschaft bzw. gar für die Grundursache des Zusammenbruchs der UdSSR gesehen. (Vgl. z.B. O’Sullivan. The President, the Pope, and the Prime Minister: Three Who Changed the World. Regnery Publishing. Washington D.C., 2006.)

[6] Widerstand gegen sozialistische Strukturen und die sowjetische Dominanz gab es natürlich in mehreren Phasen zuvor, wie beispielsweise in der DDR 1953, Ungarn 1956, Polen 1956 und 1970 oder in der ČSSR 1968.

[7] Während Modrow noch im Dezember 1989 gegenüber Mitterrand pointiert den Begriff „Antihitlerkoalition“ als Ausdruck für die Alliierten verwendet, was die positive Rolle der Sowjetunion und die sozialistische Begründung der Teilung (Schutz vor Faschismus) in Europa latent hervorhebt. (s. Dokument Nr. 61), zeigen die enthu-siastischen Reaktionen der Bevölkerung gegenüber Gorbatschow bei seinem Besuch zur 40-Jahr-Feier im Oktober 1989 in Ost-Berlin deren Sympathien.

Beachtenswert ist hier auch die zunehmende Feindlichkeit in der DDR-Bevölkerung gegenüber den dort statio-nierten sowjetischen Soldaten, was oft im Zusammenhang mit einem stärker werdenden Rechtsextremismus stand. Dies wurde von der sowjetischen Seite besorgt beobachtet.

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