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Band 33: Frauen (2013)

Prof. Dr. Eun-Jeung Lee, Dr. Werner Pfennig

Titel
Band 33: Frauen
Verfasser
Prof. Dr. Eun-Jeung Lee, Dr. Werner Pfennig
Mitwirkende
Arne Bartzsch, Alexander Pfennig / Hoon Jung
Schlagwörter
Frauen, Gesellschaft


-Zusammenfassung-

Band 33:Frauen

 

Die beiden letzten Kabinette der DDR hatten ein Ministerium für Familie und Frauen. In der Bundesrepublik entstand  erst 1991 ein eigenständiges Ressort für Frauen und Jugend. Bei einer Neuverteilung der Ressorts später 1991 wurde ein Ministerium für Familie und Frauen geschaffen, mit Angela Merkel als Ministerin. Diese Ministerien hatten alle keinen prägenden Einfluss auf den Prozess der deutschen Einigung.

Die Situation von Frauen in der DDR, besonders von Schwangeren und Müttern, war im Vergleich zur Bundesrepublik besser, bzw. wurde so empfunden. Prozentual gingen dort mehr Frauen einem Beruf nach (über 90 Prozent) als in der Bundesrepublik. Es gab eine wesentlich höhere Quote der Kinderbetreuung (Krippen, Kindergärten). Bei all dem wollte man in den neuen Bundesländern wegen der Wiedervereinigung keine Verschlechterung in Kauf nehmen. Es gab zahlreiche Vorschläge zur Verbesserung der Gleichstellung von Frauen. Die Arbeitsgruppe des Runden Tisches war sich einig, dass dieses Problem in prominent institutionalisierter Form behandelt werden müsse.

 

In den Jahren der Wende gab es einen drastischen Geburtenrückgang und einen Anstieg der Sterilisierungsrate in Ostdeutschland – Entwicklungen, die mit der ökonomischen Situation von Frauen zusammenhingen. Ein schwieriges Thema war die Regelung für Schwangerschaftsabbrüche. Die Übernahme der Indikationenregelung der Bundesrepublik für das Beitrittsgebiet war dort unannehmbar. Bei den Verhandlungen zum Einigungsvertrag konnte keine Einigung erzielt werden, daher hielt man darin fest: „Es ist Aufgabe des gesamtdeutschen Gesetzgebers, spätestens bis zum 31. Dezember 1992 eine Regelung zu treffen, die den Schutz vorgeburtlichen Lebens und die verfassungskonforme Bewältigung von Konfliktsituationen schwangerer Frauen … gewährleistet.“ Nach starken Kontroversen wurde im Mai 1992 ein parteiübergreifender Gesetzentwurf eingebracht, der allerdings vom Bundesverfassungsgericht bemängelt wurde. Das korrigierte Gesetz vom 25.8.1995 fällt hinter die Regelung der damaligen DDR zurück.

 

Nach der Wiedervereinigung beeinflussten Anrechnungszeiten der Kindererziehungszeiten den Rentenanspruch berufstätiger Frauen in den neuen Ländern. Hier gab es erst viele Jahre später in der Bundesrepublik Verbesserungen.

 

Ein weiteres Problem war demografischer Art. Eine Studie für den Beauftragten der Bundesregierung für die Neuen Länder statiert: Die überdurchschnittlich hohe Abwanderung qualifizierter junger Menschen, insbesondere junger Frauen, wird nicht nur den künftig auftretenden Fachkräftemangel ostdeutscher Betriebe verschärfen. Darüber hinaus kommt es zu in der – regional unterschiedlich betroffenen – ostdeutschen Gesellschaft zu negativen sozialen und politischen Effekten.

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