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Bewerbung

Die Bewerbung zum Masterstudiengang Chinastudien erfolgt jeweils zum Wintersemester.

Der Masterstudiengang Chinastudien ist ein konsekutiver Masterstudiengang ohne Numerus Clausus (zulassungsfrei). In der Regel läuft die Bewerbungsfrist vom 15.04. - 15.08. des Jahres, in welchem das Studium aufgenommen werden soll. Regelmäßig werden die Bewerbungsfristen für die Masterstudiengänge zentral durch die Freie Universität online bekannt gegeben.

Die Bewerbung erfolgt für Absolvent*innen deutscher Universitäten über die Webseite der Freien Universität direkt. Bewerber*innen mit ausländischen Universitätsabschlüssen müssen sich über uni-assist bewerben. Direkt ans Institut geschickte Unterlagen können nicht berücksichtigt werden

Für den Masterstudiengang gelten folgende Zugangsvoraussetzungen:

1) Ein abgeschlossenes BA-Studium

a) ein Bachelorabschluss im Studiengang Chinastudien/Ostasienwissenschaften der Freien Universität Berlin 

oder 

b) ein berufsqualifizierender deutscher oder gleichwertiger ausländischer Abschluss eines Hochschulstudiums mit chinabezogenen Studienanteilen im Umfang von 30 Leistungspunkten, die jedoch in einem anderen Bereich als dem Bereich der chinesischen Sprache erbracht worden sind. (Chinabezogene Studienanteile sind Lehrveranstaltungen, in welchen Themen zur Volksrepublik China und zur Republik China auf Taiwan, zu Hongkong, Greater China oder zum historischen China einen Kernbestandteil der Wissensvermittlung darstellen. Als Nachweise gelten Transcripts of Records, in welchen der Chinabezug aus den Kurstiteln hervorgeht. Alternativ können auch öffentlich zugängliche Kurzbeschreibung der Lehrveranstaltungen oder im Rahmen der jeweiligen Kurse verfasste Hausarbeiten bei der Bewerbung eingereicht werden).

2) Darüber hinaus sind folgende Sprachkenntnisse nachzuweisen: 

a) schriftliche und mündliche Chinesischkenntnisse (aktive und passive Sprachbeherrschung) entsprechend der Niveaustufe B1.2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmens für Sprachen (GER). Hierfür sollte einer der folgenden Nachweise erbracht und bei der Bewerbung mit eingereicht werden.

  • Abschluss des Aufbaumoduls Chinesisch gemäß Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chinastudien/Ostasienwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 11. September 2009 (FU-Mitteilungen 41/2013, S. 961) mit einer Mindestnote von 2,7 
  • Abschluss des Grundmoduls Chinesisch IV gemäß Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Chinastudien/Ostasienwissenschaften der Freien Universität Berlin vom 31. Mai 2018 (FU-Mitteilungen 24/2018, S.484) mit einer Mindestnote von 2,7
  • HSK5 Zertifikat 
  • Nachweis über den Abschluss von 600 Unterrichtsstunden (inkl. Präsenz-, Vor- und Nachbereitungszeit laut geltender Prüfungsordnung) in der modernen chinesischen Hochsprache
  • Erfolgreiche Absolvierung eines Einstufungstests am Institut für Chinastudien der FU Berlin
  • eine Hochschulzugangsberechtigung auf Chinesisch ((daxue) liankao (大學) 聯考 (Taiwan), gaokao 高考 (VR China)) oder ein abgeschlossenes Studium auf Chinesisch

b) schriftliche und mündliche Englischkenntnisse (aktive und passive Sprachbeherrschung) entsprechend der Niveaustufe B2 GER.

(3) Bei Bewerber*innen, die ihren Studienabschluss an einer ausländischen Hochschule bzw. gleichgestellten Einrichtung oder in einem nicht-deutschsprachigen Studiengang erworben haben, ist der Nachweis von Deutschkenntnissen zu erbringen. Dies kann durch das Bestehen der Deutschen Sprachprüfung für den Hochschulzugang (DSH) oder durch Nachweis eines gleichwertigen Kenntnisstandes gemäß der Ordnung für die Deutsche Sprachprüfung für den Hochschulzugang ausländischer Studienbewerber*innen an der Freien Universität Berlin erfolgen.

Zusätzliche Informationen für Studierende des Kombi-BA der FU Berlin: für die Aufnahme des Masterstudiums Chinastudien, müssen Nebenfachstudierende ebenfalls die oben genannten Sprachmodule mit einer Mindestnote von 2,7 absolviert haben.

Sollten Sie Fragen zu den Zugangsvoraussetzungen (1) a und b sowie (2) a haben, wenden Sie sich bitte an die Masterbeauftragten des MA Chinastudien.

Fragen zu (2) b und (3) richten Sie bitte ausschließlich an die Zulassungsstelle der FU Berlin. Die Masterbeauftragten können zu diesen beiden Punkten keine Auskunft geben.


Details zur Bewerbung (Arten von Sprachnachweisen, Bewerbung bei noch unvollendetem BA-Studium, u.Ä.) finden Sie in der FAQ.

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