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Unterlagen für den Direkt- und Fachbereichsaustausch

Bewerbungsunterlagen

Bitte reichen Sie Ihre Bewerbung als PDF möglichst frühzeitig ein, damit Fragen rechtzeitig geklärt werden können. Sie erhalten innerhalb von drei Werktagen eine Eingangsbestätigung. Falls das nicht der Fall sein sollte, senden Sie bitte eine kurze Mitteilung an das Büro für Studierendenmobilität (japanexchange@geschkult.fu-berlin.de).

Reichen Sie bitte folgende Unterlagen* in 4 verschiedenen PDF-Dokumenten nach untenstehender Auflistung ein. Zusätzlich muss ein Fachgutachten durch einen Dozierenden eingereicht werden. Bitte beachten Sie hierzu auch die Hinweise zum Fachgutachten

Senden Sie die Dokumente per E-Mail an japanexchange@geschkult.fu-berlin.de. Nach Abgabe Ihrer Bewerbung erhalten Sie spätestens nach drei Werktagen eine Eingangsbestätigung per E-Mail. Falls Sie keine Bestätigung erhalten, setzen Sie sich bitte unbedingt mit dem Büro für Studierendenmobilität in Verbindung.

Bitte benennen Sie die Dokumente nach ihrem Namen sowie dem Inhalt.


Dokumentengruppe 1: Name.Vorname. Persönliche Informationen.pdf

Eine Immatrikulationsbescheinigung (mit Angabe der Studienfächer und Semesterzahl) und einen tabellarischen Lebenslauf in deutscher Sprache mit einem Foto (bitte jeweils rechts oben auf den Lebenslauf einfügen)

Dokumentengruppe 2: Name.Vorname. Bewerbungsformular.pdf

Das online Bewerbungsformular finden Sie hier.


Dokumentengruppe 3: Name.Vorname.Studienvorhaben.pdf

Eine ausführliche Darstellung des Studienvorhabens in deutscher Sprache (Darlegung Ihres fachlichen Interesses sowie der Notwendigkeit und Durchführbarkeit des Auslandsaufenthalts bzw. bei Forschungsaufenthalten Darstellung des Forschungsvorhabens) auf ca. 2 Seiten

Und falls Sie sich für einen Studienaufenthalt an der Kyoto University oder der University of Tokyo interessieren: eine Betreuungszusage der japanischen Universität


Dokumentengruppe 4: Name.Vorname.Kursauflistung.pdf. (Abschlusszeugnis)

Ein Ausdruck aus Campus Management

Masterstudierende: Kopie des Abschlusszeugnisses mit transcript of records


Dokument 5: Name.Vorname. Fachgutachten.pdf

Ein Fachgutachten einer oder eines Dozierenden einer Hochschule, in englischer Sprache.
Gutachten können sowohl von ProfessorInnen, wissenschaftlichen MitarbeiterInnen als auch den Sprachlektoren ausgestellt werden.

Um den Prozess für sich und Ihre Dozentin oder Ihren Dozenten zu erleichtern beachten Sie bitte folgende Punkte:

1.       Bitte fragen Sie rechtzeitig (mindestens drei Wochen vor Abgabetermin) nach einem Gutachten.

2.       Bitte fragen Sie nicht mehrere Dozenten gleichzeitig an. Ideal wäre es, eine(n) DozentIn zu fragen, der/die Sie auch persönlich kennen.

3.       Senden Sie bitte zusammen mit der Anfrage bereits Ihr Forschungsvorhaben (2 Seiten), ein Anschreiben/Motivationsschreiben (1 Seite), einen Lebenslauf und studienrelevante Informationen (besuchte Lehrveranstaltungen und Noten) an die DozentInnen Ihrer Wahl. Das sind Unterlagen, die Sie ohnehin für die Bewerbung benötigen. Nur auf der Grundlage dieser Informationen können wir ein sinnvolles und aussagekräftiges Gutachten verfassen. Wenn Sie sich z.B. ehrenamtlich engagieren oder außeruniversitäre Aktivitäten mit Japanbezug ausüben und möchten, dass dies in Ihrem Gutachten steht, informieren Sie uns bitte darüber.

4.       Wenn Sie noch kein Forschungsprojekt haben, sprechen Sie Ihre DozentInnen so schnell wie möglich an und vereinbaren Sie einen Sprechstundentermin. Auch hier sollten Sie aber zumindest eine Idee haben, für welches Thema Sie sich interessieren.

Die Fachgutachten werden direkt an das Büro für Internationale Studierendenmobilität als PDF geschickt. Nach Abschluss des Bewerbungsverfahrens verbleiben die Gutachten im Büro für Internationale Studierendenmobilität; eine Rückgabe an die Bewerber/innen sowie die Weiterleitung an Stellen außerhalb der Freien Universität Berlin ist i. d. R. ausgeschlossen.

Die Daten von Bewerberinnen und Bewerbern werden in Übereinstimmung mit dem "Gesetz zum Schutz vor Missbrauch personenbezogener Daten bei der Datenverarbeitung" gespeichert, soweit sie zur Bearbeitung der Bewerbung bzw. des Stipendiums nötig sind. Die Unterlagen nicht erfolgreicher Bewerber_innen werden nach einer angemessenen Frist vernichtet.


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