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Neue Masterordnung

News vom 15.09.2021

Liebe Masterstudierende des KHI,

am 8. Juli wurde die neue Master-Studienordnung (SPO) veröffentlicht  (15/2021 <https://www.fu-berlin.de/service/zuvdocs/amtsblatt/2021/ab152021.pdf>), welche ab WiSe 21/22 gültig ist. Die neue Ordnung betrifft in erster Linie die Masterstudienanfänger, für welche die neue Ordnung ab diesem WS gilt. Falls diejenigen, die nach der alten Master-SPO studieren, die Neuerungen der neuen Ordnung nutzen möchten, besteht die Möglichkeit in die neue Ordnung zu wechseln. Dies ist allerdings keineswegs verpflichtend. Die alte Masterordnung besteht selbstverständlich fort. Sie können also in der alten Ordnung ganz normal zu Ende studieren oder sich im weiteren Verlauf Ihres Masterstudiums für einen Wechsel entscheiden.

Welche Änderungen und ggf. Vorteile die neue Masterordnung bietet, möchte ich kurz erläutern (bitte lesen Sie bei Wechselinteresse die angehängte neue Masterordnung genau durch).

Der größte Teil der alten Ordnung wurde unverändert in die neue Ordnung übernommen. Wesentliche Neuerung ist die Erweiterung des Modulangebotes, wobei die Module des Pflichtbereichs gleichgeblieben sind, während im schwerpunktübergreifenden Wahlpflichtbereich nun fünf Module angeboten werden, aus welchen Sie drei auswählen können.Neu hinzugekommen sind die Module „Kunst und Recht: Provenienz, Urheberrecht, Kulturgüterschutz A oder B“ (10 LP) und „Berufspraxis“ (10 LP).

Das Modul „Kunst und Recht: Provenienz, Urheberrecht, Kulturgüterschutz A oder B“ wird zukünftig Lehrangebote aller drei Regionalabteilungen (Afrika, Europa/Amerika, Ostasien) zu diesem Themenfeld enthalten. Nicht nur die Lehrangebote zur Provenienzforschung z.B. in Zusammenhang mit NS-Raubkunst werden also zu finden sein, sondern insbesondere Lehrangebote, welche die aus Sicht unserer außereuropäischen Kunstgeschichten ebenso zentralen und dringenden Fragen zum Kulturgüterschutz behandeln werden. Ein wichtiges Ziel des neuen Modulangebotes soll sein, „das Bewusstsein unserer Studierenden für Rechtspluralismus, für unterschiedliche, individuelle wie kollektive Eigentums-, Besitz- und Verfügungsrechte an Kulturgütern, einschließlich der mit Rückgabeforderungen häufig verbundenen juridischen Dilemmata zu sensibilisieren“ (Zitat: Tobias Wendl). Dafür ist die Kooperation mit dem Fachbereich Jura angedacht und wir werden versuchen, regelmäßig Lehrangebote von externen Expert*innen einzubinden.

Wie bei „Transkulturalität“ gibt es die Wahlmöglichkeit (A oder B) zwischen „Vorlesung + Seminar“ oder „Seminar + Seminar (nur Teilnahme)“.

Die Lehrangebote des neuen Moduls werden auch in den Modulen der alten Ordnung (z. B. Praxis und Vermittlung) verfügbar sein.

Im Modul „Berufspraxis“ können nun Praktika (jetzt auch Pflichtpraktika) direkt eingebracht werden. Die bisherige Möglichkeit, Praktika im Komplementärbereich anrechnen zu lassen, entfällt in der neuen SPO. Ebenso entfällt die Möglichkeit im Komplementärbereich 20 LP zu absolvieren. Es können im komplementären Bereich nun nur noch Module im Umfang von 10 LP aus anderen Masterstudiengängen gewählt werden.

Ein Wechsel der SPO ist ab sofort möglich. Der entsprechende Antrag auf SPO-Wechsel kann beim Prüfungsbüro eingereicht werden.

Die entsprechenden Anrechnungsformulare für den SPO-Wechsel sind abrufbar unter: _https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Ordnungswechsel/index.html <https://www.geschkult.fu-berlin.de/studium/pruefungsbuero/pruefungsausschuss/Ordnungswechsel/index.html>

Herzliche Grüße
Maximilian Benker

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