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Interaktion des sasanidischen Rechts mit anderen Rechtssystemen (jüdisches, nestorianisch-christliches, byzantinisches, islamisches Recht)

Beschreibung des Schwerpunkts

Gegenstand des Schwerpunkts ist das Zusammenwirken und der dadurch bedingte Wandel des zoroastrischen und islamischen Rechts in den ersten islamischen Jahrhunderten (7.-11. Jahrhundert). Davon ausgehend, daß Entstehung und Entwicklung der beiden religiösen Rechtssysteme neben endogenen auch durch exogene Faktoren bestimmt sein können, soll der Frage der ein- bzw. gegenseitigen Beeinflussung der verschiedenen Rechtskulturen in einem gezielt interdisziplinären Rahmen und unter Anwendung innovativer Methoden nachgegangen werden. Das Vorhaben trägt damit nicht nur zur weiteren Erhellung der Rechtsgeschichten des Mittleren und Vorderen Orients bei, sondern versucht vor allem eine systematische Beschreibung von Faktoren und Bedingungen, die Rechtsentwicklung in als "entwicklungsresistent" geltenden religiösen Kontexten ermöglichen.

Projekt zum Schwerpunkt

  • Interaktion und Wandel orientalischer Rechtssysteme. Transfer normativen Wissens am Beispiel des zoroastrischen und islamischen Rechts (7.-11. Jh.). (DFG, laufendes Projekt; Teilprojekt des Sonderforschungsbereich 980 "Episteme in Bewegung. Wissenstransfer von der Alten Welt bis in die Frühe Neuzeit.") Informationen zum Projekt