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Fragen und Antworten zum Masterstudiengang Public History

  1. Einen überdurchschnittlichen berufsqualifizierenden Hochschulabschluss auf Bachelorebene im Fach Geschichte oder in einem verwandten Fachgebiet.
  2. Den Nachweis von fortgeschrittenen Kenntnissen in Englisch auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen (z.B. siebenjähriger Schulunterricht). Informationen zur Einstufung und zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auf der diesbezüglichen Seite der Studierendenverwaltung.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History ist ein konsekutiver Master, der sich in erster Linie an "frische" BA-Absolventen richtet. Er ist dagegen kein weiterbildender Master, der bereits Berufserfahrung im Bereich der öffentlichen Geschichtsvermittlung voraussetzt.

 

Nein, erste Praxiserfahrungen im Bereich der öffentlichen Geschichtsvermittlung sind lediglich erwünscht, z.B. Praktika in Medien, Museen, Archiven, Verlagen oder Tätigkeit in Geschichtswerkstätten, im Geschichtsmarketing etc. Sie können aber nach § 10 Abs. 2 Nr. 5 BerlHZG ein Auswahlkriterium darstellen.

 

Der Masterstudiengang Public History richtet sich in erster Linie an BA-Absolventen im Fach Geschichte. Es werden aber auch solche Bewerber zugelassen, die über einen gleichwertigen oder höherwertigen Abschluss in Geschichte oder einem verwandten Fachgebiet verfügen.

 

Ja, wenn Sie von dem Prüfungsbüro Ihrer Universität bzw. Fakultät einen provisorischen Nachweis vorlegen, der eine vorläufige Abschlussnote enthält und bescheinigt, dass Sie zwei Drittel der erforderlichen Leistungspunkte erbracht haben.

 

Für die Bewerbung gilt das übliche Verfahren zur Bewerbung für konsekutive Masterstudiengänge an der Freien Universität Berlin: Während des Bewerbungszeitraums muss 1.) ein Online-Formular ausgefüllt werden und 2.) der Antrag auf Bewerbung ausgedruckt, unterschrieben und mit den nötigen Zeugniskopien versehen per Post an die Abteilung Bewerbung und Zulassung gesendet werden.

Gehen Sie hierfür bitte auf die Internetseite der Abteilung Bewerbung und Zulassung der Freien Universität Berlin.

Bewerbungen, die direkt an das Friedrich-Meinecke-Institut der Freien Universität Berlin geschickt werden, können leider nicht berücksichtigt werden.

 

Für den Masterstudiengang Public History müssen Sie fortgeschrittene Englischkenntnisse auf der Niveaustufe B 2 des Gemeinsamen Europäischen Referenzrahmen für Sprachen nachweisen. Dazu reicht in der Regel das Abiturzeugnis, wenn Sie sieben Jahre Englischunterricht erhalten haben. Legen Sie in diesem Fall den Bewerbungsunterlagen bitte eine Kopie des Abiturzeugnisses bei, auch wenn der Nachweis der Hochschulreife bei der Bewerbung zum Masterstudium eigentlich nicht mehr verlangt wird.

Falls Sie keine sieben Jahre Schulunterricht in Englisch nachweisen können, benötigen Sie einen gleichwertigen Nachweis von Englischkenntnissen auf der Niveaustufe B 2 (z.B. einen erfolgreich absolvierten TOEFL). Informationen zur Einstufung und zum Nachweis von Fremdsprachenkenntnissen finden Sie auf der diesbezüglichen Seite der Studierendenverwaltung.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History startet jeweils zum Wintersemester. Es ist nicht möglich, sich zum Sommersemester zu bewerben oder quer einzusteigen.

 

Ja, der Masterstudiengang ist zulassungsbeschränkt. Jedes Jahr stehen voraussichtlich 20 Studienplätze zur Verfügung.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History ist nicht gebührenpflichtig. Es müssen aber die allgemeinen Immatrikulations- und Rückmeldegebühren, Semesterbeiträge sowie das Semesterticket getragen werden. Über die genaue Höhe der Beiträge informieren Sie sich bitte auf der Seite der Studierendenverwaltung.

 

Nein, der Masterstudiengang Public History ist ein Vollzeitstudium und kein weiterbildender Studiengang. Er ist nicht für Berufstätige gedacht, die eine fachliche Zusatzqualifikation neben ihrer Arbeit anstreben.

 

Ja, der Masterstudiengang Public History ist ebenfalls ein konsekutiver Master of Arts und aufgrund seiner fachwissenschaftlichen Inhalte gleichwertig mit einem "normalen" Master in Geschichte.

 

Ja, denn es handelt sich beim Masterstudiengang Public History um einen konsekutiven Master, der auf einem geschichtswissenschaftlichen BA in Geschichte aufbaut und gegebenenfalls zu einer Promotion in Geschichte weiterführt.

 

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