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Bachelorarbeit und Zeugnis: Letzte Fragen vor dem Studienabschluss

Die folgenden Hinweise sollen den Weg durch die Bachelorarbeit erleichtern – vor allem, was die „formalen“ Aspekte betrifft. Wie Sie die Arbeit vorbereiten und schreiben (wissenschaftliches Arbeiten; Erstellung wissenschaftlicher Texte), erfahren Sie hier allerdings nicht.

– Diese Hinweise sind nicht rechtsverbindlich. Sie sind nach bestem Wissen und Gewissen erstellt, ersetzen aber nicht die Lektüre der Prüfungsordnung. Verbindlich sind die Ordnungen der Freien Universität Berlin, hier v.a.: Die Studien- und Prüfungsordnung für den Bachelorstudiengang Geschichte und die Satzung für allgemeine Prüfungsangelegenheiten (SfAP) in der jeweils gültigen Fassung –


  •  Welche Formulare sind nötig und wo finde diese?
Alle Anträge finden Sie auf der Seite des Fachbereiches.
  • Wann muss ich anfangen?
Der Studienverlaufsplan sieht vor, dass Sie ihre Bachelorarbeit im letzten, dem 6. Semester schreiben und parallel das BA-Kolloquium besuchen. Dies würde bedeuten, dass Sie sich zum Ende des 5. Semesters Gedanken dazu machen sollten, bei welchem Betreuer und zu welchem Thema die Arbeit geschrieben werden soll. Die Abfassung der Arbeit ist aber auch zu einem späteren Zeitpunkt noch möglich.
  • Gibt es im BA Kernfach Geschichte auch eine mündliche Bachelorprüfung?
Nein. In Geschichte besteht die Prüfung nur aus der schriftlichen Arbeit. In anderen Studiengängen/Fächern unseres Fachbereiches ist das jedoch anders, deswegen ist auf manchen Formularen von einer mündlichen Prüfung die Rede. Nicht verwirren lassen, das können Sie ignorieren.
  • Was sind die Voraussetzungen für die Anmeldung zur Bachelorarbeit?

Es müssen insgesamt sechs der unter § 9 Abs. 2 genannten Module abgeschlossen sein.

  • Wie melde ich mich für die Bachelorarbeit an?

Sie müssen sich für die Bachelorarbeit schriftlich anmelden. Das Formular erhalten Sie beim Prüfungsbüro (s. oben). In dieses tragen Sie das Thema Ihrer Bachelorarbeit ein. Zusätzlich lassen Sie das Formular von den beiden Gutachter/innen (s. unten) unterschreiben.

Praktischer Tipp: Frühzeitig das Formular ausdrucken und damit in die Gespräche mit den möglichen Gutachter/innen gehen! 

  • Wann und wo melde ich die Bachelorarbeit an?

Die Anmeldung erfolgt im Idealfall per E-Mail über das Prüfungsbüro, bitte nutzen Sie dafür unbedingt Ihre FU-Emailadresse! Sie ist aber auch jederzeit zu den Sprechzeiten oder per Post möglich.

  • Wie komme ich zu einem Thema  für meine Bacherlorarbeit?

Überlegen Sie, welches Gebiet der Geschichte, welches Thema Sie besonders interessiert. Welche bisherige Lehrveranstaltung fanden Sie besonders spannend, welche/r Dozent/in hat Sie besonders angesprochen? Überlegen Sie, ob Sie das Thema einer besonders gut gelungenen Hausarbeit aufgreifen können und dieses Thema zur Bachelorarbeit ausbauen wollen.

Sie können sich ein Thema schon sehr präzise überlegen und es dann mit dem/der Betreuer/in absprechen. Im Prinzip ist jedes Thema möglich, unter der Voraussetzung, dass Sie dafür eine Betreuungszusage erhalten. Sie können auch mit einer ungefähren Vorstellung eine/n Betreuer/in ansprechen: „Mich interessiert die Verfassung der Römischen Republik; welches Thema könnte ich hierzu bearbeiten?“

Das Modul Epochale Vertiefung ist in besonderer Weise als ein Angebot gedacht, um daraus die Bachelorarbeit zu entwickeln. Sie können die Arbeit auch aus jedem anderen Modul bzw. jeder anderen Lehrveranstaltung entwickeln, oder auch Thema und Betreuer/in ganz frei wählen, ohne einen Zusammenhang mit einer von Ihnen besuchten Lehrveranstaltung.

Laut Prüfungsordnung haben Sie ein Vorschlagsrecht für das Thema; ein Anspruch auf das von Ihnen vorgeschlagene Thema besteht allerdings nicht, denn offiziell gibt der Prüfungsausschuss das Thema aus. Wenn Sie aber ein Thema plausibel entwickeln und vernünftig absprechen, wird Ihnen bestimmt auch kein anderes Thema zugewiesen.

  • Wie finde ich eine/n Betreuer/in für die Bachelorarbeit?

Das ergibt sich fast schon aus der vorigen Frage. Sprechen Sie eine/n prüfungsberechtigten/e Dozenten/in an. Das sind alle Professorinnen und Professoren sowie Privatdozentinnen und Privatdozenten am Institut.

Wenn Sie die Arbeit aus dem Modul Epochale Vertiefung heraus entwickeln, sprechen Sie die Lehrenden dieses Moduls an.

 
  • Was ist der Unterschied zwischen „Betreuer/in“ und „Gutachter/in“? Was hat es mit dem zweiten Gutachter auf sich?

Die „Betreuung“ ist in der Prüfungsordnung ausdrücklich vorgesehen. In der Regel ist der/die Betreuer/in auch erste/r Gutachter/in (so die Prüfungsordnung). Damit es fair zugeht, ist ein zweites Gutachten/eine zweite Benotung erforderlich.

Sie können selber eine/n zweite/n Gutachter/in Ihres Wunsches ansprechen, sollten dies aber in Rücksprache mit dem/der Erstgutachter/in tun. Wenn Sie niemanden wissen: Ihr/e Betreuer/in kann einen Vorschlag machen.

 
  • Wer darf erste/r und zweite/r Gutachter/in sein?

Beide Gutachter/innen müssen „prüfungsberechtigte Lehrkräfte“ sein. Prüfungsberechtigt in diesem Sinne sind in der Regel „Hochschullehrer/innen“, d.h. Professor/innen und  Privatdozent/innen. Angehörige des akademischen „Mittelbaus“ gehören somit in der Regel nicht dazu.

Bitte vergewissern Sie sich durch eine direkte Frage, ob ihr/e möglichen/e Gutachter/in prüfungsberechtigt ist. Sollte sich herausstellen, dass der/die Dozent/in nicht prüfungsberechtigt ist, wird das Prüfungsbüro Sie bei der Anmeldung darauf aufmerksam machen, und Sie müssen erneut auf die Suche gehen.

 
  • Wie lang ist die Bearbeitungszeit und wann beginnt sie?

Die Bearbeitungszeit beträgt laut Prüfungsordnung zwölf Wochen. Als Beginn der Bearbeitungszeit gilt das Datum der Ausgabe des Themas durch den Prüfungsausschuss. Sie erhalten darüber schriftliche Nachricht durch das Prüfungsbüro (frühestens nach Einreichung der vollständigen Unterlagen). Überlegen Sie sich also vor der Anmeldung zur Bachelorarbeit, ob Sie mit der Vorbereitung weit genug sind; das bedeutet etwa:

Haben Sie schon angefangen zu bibliographieren (um etwa auszuschließen, dass Sie zu Ihrem Thema viele Fernleihen benötigen, die Sie erst bestellen müssen)? Haben Sie sich auch privat genug Zeit herausgearbeitet, um sich intensiv mit Ihrer Bachelorarbeit beschäftigen zu können? Wenn Sie zu Schreibblockaden neigen - haben Sie vielleicht schon ein paar Notizen zu Ihrer Arbeit gemacht? Haben Sie Ihre Gliederung bereits mit Ihrer/m Betreuer/in besprochen?

 
  • Was mache ich, wenn ich merke, dass ich mit dem Thema nicht zurechtkomme?

Wenn Sie das Thema gut vorbereiten und mit dem/der Betreuer/in sorgfältig absprechen, ist dieser Fall extrem unwahrscheinlich.

Hinweis: Sie können das Thema einmalig innerhalb der ersten zwei Wochen zurückgeben.

 
  •  Wie lang (wie umfangreich) soll bzw. darf die Bachelorarbeit sein?

Nach der Prüfungsordnung soll die Bachelorarbeit etwa 7500 Wörter umfassen. Der Umfang der Arbeit versteht sich ausschließlich des Literaturverzeichnisses. Dasselbe gilt für für Anhänge mit Bildern, Tabellen o.ä.

Bitte sprechen Sie das in jedem Fall individuell mit Ihrem/r Betreuer/in ab.

  • Wo und in welcher Form gebe ich die Bachelorarbeit ab?
Die Arbeit ist fristgerecht – spätestens am Abgabetermin, 16 Uhr - per E-Mail als nicht veränderbare PDF beim Prüfungsbüro einzureichen. Die unterschriebene Plagiatserklärung muss als letzte Seite im Dokument eingebunden sein.
 
  • Wie lange dauert es bis zur Benotung?

Das Prüfungsbüro leitet die Arbeit an die beiden Gutachter/innen weiter.

Sie haben zusätzlich die Möglichkeit, die Arbeit nach der Vorlage beim Prüfungsbüro den Gutachter/innen persönlich zuzustellen, um Zeit zu sparen. Die Gutachter/innen haben vier Wochen Zeit für die Begutachtung. Anschließend wird Ihre Note im Campus Management dokumentiert, Sie bekommen keine weitere schriftliche Mitteilung vom Prüfungsbüro zugesandt.

 
  • Was ist, wenn die beiden Gutachter/innen unterschiedliche Noten vorschlagen?

Laut Satzung für Allgemeine Prüfungsangelegenheiten der Freien Universität Berlin (siehe die neue RSPO vom 22.08.2013) wird die Note als arithmetische Mittel gebildet.

 
  • Was ist, wenn die Bachelorarbeit „nicht bestanden“ ist?

Die Bachelorarbeit ist nicht bestanden, wenn sie nicht mindestens mit „ausreichend“ (4,0) bewertet wird. Ein intensiver Kontakt mit dem/der Betreuer/in in der Vorbereitungs- und Schreibphase hilft, diese Situation zu vermeiden. Es ist völlig in Ordnung, das Thema, die Gliederung und vielleicht sogar einzelne Kapitel der Arbeit zu besprechen, auch hilfreiche Literaturempfehlungen können erfragt werden.

Die Bachelorarbeit darf zweimal wiederholt werden, falls sie dennoch nicht bestanden wurde.

 
  • Wie zählt die Bachelorarbeit für die Gesamtnote?

Die Bachelorarbeit ist mit 10 Leistungspunkten gewichtet und geht entsprechend in die Gesamtnote ein. Bei den Studierenden ohne Lehramtsoption geht der ABV-Bereich nicht in die Gesamtnote ein.

Die Bachelorarbeit macht dann also ein Fünfzehntel der Gesamtnote aus (10 von 150 LP, oder 6,67 %). Bei Studierenden mit Lehramtsoption gehen die Leistungen im Bereich LBW in die Gesamtnote ein. Die Bachelorarbeit macht dann sogar nur ein Achtzehntel (oder 5,56 %) der Gesamtnote aus.

Das Thema der Bachelorarbeit wird auf dem Zeugnis separat ausgewiesen.

 
  • Ist damit mein Bachelorstudium fertig?

Nein, nicht automatisch.

Zunächst müssen Sie für den Abschluss alle Module in Ihrem Kernfach Geschichte erfolgreich abgeschlossen haben, außerdem müssen auch Ihre Studienanteile in den anderen 90 LP erfolgreich abgeschlossen sein: Ihr 60 LP-Modulangebot bzw. ihre beiden 30 LP-Fächern sowie die 30 LP in der ABV bzw. in der LBW (siehe auch § 9 Abs. 1 der Studien- und Prüfungsordnung).

 
  • Wie beende ich mein Bachelorstudium? Bekomme ich mein Zeugnis automatisch zugeschickt?


Um Ihr Studium zu beenden, müssen Sie nach Abgabe der letzten Prüfungsleistung innerhalb von vier Wochen einen Antrag auf Studienabschluss beim Prüfungsbüro stellen (s. oben). Sie müssen nicht auf die Benotung warten. Sobald der Antrag beim Prüfungsbüro vorliegt und alle Prüfungsleistungen im Campus Management dokumentiert sind, erhalten Sie i.d.R. innerhalb von etwa zwei Wochen eine vorläufige Abschlussbescheinigung per Email. Die Abschlussdokumente (Zeugnis, Transcript of Records etc.) erhalten Sie nach ca. 5-6 Wochen. Weiter Informationen finden Sie hier.
 
  • An wen kann ich mich bei Fragen wenden?
Bitte wenden Sie sich je nach Art Ihrer Fragen an den/ die Betreuer/in Ihrer Arbeit, an das Prüfungsbüro des Fachbereichs, an die Studentische Studienfachberatung Anne Rinke oder an die BA-Beauftragten für das Fach Geschichte, Prof. Dr. Daniela Hacke und Prof. Dr. Alexander Schunka.

Weitere Informationen des Fachbereichs zur Abschlussarbeit finden Sie hier.

Informationen zum Übergang in den Master finden Sie hier.

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